Mit Sechzehneinhalb zur Fahrschule!

Früher anfangen – sicherer fahren

Begleitetes Fahren bedeutet nicht nur, dass Du Dich ein Jahr früher ans Steuer setzen darfst, sondern auch, dass wahrscheinlich ein besserer Fahrer aus Dir wird. Ein Jahr nach der deutschlandweiten Einführung ist klar: Wer seinen Führerschein mit 17 macht, ist als Achtzehnjähriger an deutlich weniger Unfällen beteiligt und verstößt auch seltener gegen Verkehrsregeln als andere Fahranfänger.

Und so einfach bekommst Du den Führerschein mit 17:

  • Im Alter von 16 1/2 Jahren kannst Du den Antrag stellen; mit der Ausbildung für Klasse B oder BE darfst Du schon früher anfangen.
  • Drei Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahrs kannst Du die theoretische Prüfung ablegen, zwei Monate später dann die praktische.
  • Nach bestandener Prüfung bekommst Du zum 17. Geburtstag die befristete Fahrerlaubnis zum Fahren mit Begleitperson.
  • Bis zur Volljährigkeit darfst Du nur mit der Begleitperson fahren, die in der Fahrerlaubnis eingetragen ist (das können auch mehrere Personen sein).
  • Der Führerschein auf Probe gilt ab Ausstellung der Fahrerlaubnis. Wenn Du Dir nichts zuschulden kommen lässt, ist die zweijährige Probezeit also schon mit 19 vorbei.

Alles, was Du für den Führerschein mit 17 zusätzlich brauchst, ist eine erfahrene Begleitperson. Die muss seit mindestens 5 Jahren den Führerschein haben, älter als 30 Jahre sein und darf nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben.

Wenn Du selbst noch unter 18 bist oder jemanden kennst, für den der Führerschein mit 17 interessant wäre, dann nichts wie hin zu Deiner Fahrschule! Druckt einfach diesen Newsletter aus und bringt ihn mit – wir erklären Euch alles, was Ihr zum begleiteten Fahren wissen müsst.