Haupt- und Abgasuntersuchung

Trotz gesetzlicher Vorschrift ist die Haupt- und Abgasuntersuchung für viele Fahrzeughalter alles andere als Routine. So beginnt mit der bevorstehenden Prüfung regelmäßig das große Zittern: Kommt das Auto noch einmal durch oder gibt es die Zulassung erst nach einem teuren Werkstattbesuch? Auch hinsichtlich Fristen, Zuständigkeiten und Kosten zeigen sich erstaunlich viele Autofahrer verunsichert. Damit dich der Erwerb der nächsten Prüfplakette nicht mehr Zeit, Nerven und Geld kostet als nötig, haben wir für dich die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Was sind HU und AU?

In Deutschland ist die Hauptuntersuchung (HU) seit 1951 gesetzlich vorgeschrieben. Zugelassen für den Straßenverkehr sind seitdem nur jene Fahrzeuge, denen die Prüfer von TÜV, Dekra und Co. nach eingehender Inspektion Verkehrstauglichkeit attestieren. Geprüft wird das Auto in der HU auf Vorschriftsmäßigkeit gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), also hinsichtlich Sicht, Funktion und Wirkung. Dabei geht es nicht um die Betriebs-, sondern lediglich um die Verkehrssicherheit, weshalb die Prüfer das Fahrzeug im Rahmen der HU auch nicht in seine Einzelteile zerlegen. Für viele Jahre waren die "Technischen Überwachungsvereine" (TÜVs) die einzigen staatlich anerkannten Prüforganisationen, weshalb die Hauptuntersuchung im Volksmund auch nach Ende dieser Monopolstellung weiterhin als „TÜV“ bezeichnet wird.

Die Abgasuntersuchung (AU) dient der Überprüfung der Umweltverträglichkeit und ist seit 2010 fester Bestandteil der Hauptuntersuchung. Die Untersuchung soll gewährleisten, dass die Abgaswerte zugelassener Fahrzeuge innerhalb festgelegter Überwachungsgrenzen bleiben. In Zeiten von Skandalen um Manipulationen auf Herstellerseite und Diesel-Fahrverboten gewinnt die AU immer mehr an verkehrs- und umweltpolitischer Bedeutung, die Konsequenz sind zunehmend strengere Auflagen. Im Zuge der Integration in die HU wurde die ehemals eigenständige AU-Plakette abgeschafft.       

Wohin muss ich zur HU?

Die Durchführung der HU fällt in Deutschland nicht in die Zuständigkeit von Behörden, sondern von staatlich anerkannten Überwachungsorganisationen wie Dekra, GTÜ, KÜS und den TÜV-Verbänden. Die Prüfer dieser Organisationen arbeiten sowohl für Vertragshändler wie den sogenannten Technischen Prüfstellen, als auch in freien Kfz-Werkstätten. Pro Bundesland gibt es immer nur eine Technische Prüfstelle, im Westen ist diese meist der TÜV, im Osten die Dekra. Wo du dein Auto durchchecken lässt, ist dir als Fahrzeughalter selbst überlassen.

Da es sich bei der HU um eine zerlegungsfreie Prüfung ohne Werkstatteinwirkung handelt, kannst du diese direkt vor Ort bei einer der oben genannten Prüforganisationen durchführen lassen. Dort kannst du in aller Regel ohne Termin drankommen, musst dich aber gegebenenfalls auf längere Wartezeiten einstellen. Die eigentliche Untersuchung dauert dann je nach Zustand des Fahrzeugs zwischen 15 und 45 Minuten. In Werkstätten gibt es hingegen zumeist einen festen Wochentag, an dem HUs durchgeführt werden, hier solltest du deshalb in jedem Fall frühzeitig einen Termin vereinbaren. Da die Werkstätten im Unterschied zu den Prüforganisationen die Bereitstellung von Werkzeug und Personal in Rechnung stellen, ist die HU hier im Durchschnitt teurer.

Falls in der HU kleinere technische Mängel festgestellt werden, können diese in einer Werkstatt dann allerdings noch während der Prüfung behoben werden. Bei der Prüfstraße ist dies nicht möglich: Hier bedeutet auch ein defektes Lämpchen eine eigene Fahrt in die Werkstatt samt anschließender Nachkontrolle, was zusätzlich Zeit und Geld kostet.

Was kostet mich die HU?    

Mit dem Ende der Monopolstellung der TÜV-Verbände ist der Markt für die HU liberalisiert, weshalb die Kosten zum Teil stark variieren. Den preislichen Rahmen für die HU gestalten die jeweiligen Bundesländer und die Prüforganisationen selbst. Großen finanziellen Spielraum haben die meisten Anbieter dabei jedoch nicht: So liegen die durchschnittlichen Kosten bei den Prüforganisationen für eine Haupt- inklusive Abgasuntersuchung im Pkw-Bereich flächendeckend bei hundert Euro aufwärts.

Werkstätten lassen sich zusätzlich zu der eigentlichen Untersuchung die Bereitstellung von Hebebühne, Brems- und Lichtmessstand sowie den Mechaniker bezahlen, weshalb die Kosten hier mitunter deutlich höher ausfallen. Hier solltest du deshalb unbedingt im Vorfeld der HU einen Kostenvoranschlag einholen und dabei auch die auf die einzelnen Leistungen eigens ausgewiesene Umsatzsteuer beachten. Vorsicht auch bei vermeintlich besonders günstigen Aktionen von Werkstätten: Spätestens, wenn im Vorfeld der HU plötzlich zahlreiche Mängel festgestellt werden, entpuppen sich derartige Angebote schnell als Kostenfallen.  

Wann muss ich zur HU?

Als Neuwagenbesitzer musst du 36 Monate nach Fahrzeugkauf zum ersten Mal zur HU, für alle anderen Fahrzeuge ist die HU immer zwei Jahre nach der letzten Prüfung fällig. Den Termin für die nächste HU findest du in deinem Fahrzeugschein, dem aktuellen Prüfbericht und auch auf der Prüfplakette. Nach Ablauf der Frist hast du zwei Monate Zeit, eine gültige Plakette zu erwerben. Wenn du diese Frist überschreitest, unterziehen die Ingenieure dein Fahrzeug nicht nur einer intensiveren Prüfung, sondern berechnen für den damit verbundenen Mehraufwand auch einen saftigen Aufschlag von bis zu 20 Prozent der eigentlichen Kosten.

Auch wenn du im Straßenverkehr mit abgelaufener Plakette erwischt wirst, kommen empfindliche Bußgelder auf dich zu. Wenn du länger als acht Monate verstreichen lässt, bezahlst du deine Fahrlässigkeit sogar mit einem Punkt in Flensburg. Gute Gründe also, dich rechtzeitig um die HU zu kümmern. Auch im Falle einer Nachkontrolle solltest du die beanstandeten Mängel zügig beheben und pünktlich erscheinen. Denn lässt du dir für die Nachbesserung mehr als zwei Monate Zeit, musst du erneut eine komplette HU über dein Fahrzeug ergehen lassen.

Aufgrund der farblich kodierten Prüfplakette können die Gesetzeshüter auf einen Blick erkennen, ob dein Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen ist. Mit dem Ende des vergangenen Jahres ist die grüne HU-Plakette abgelaufen, ab sofort leuchtet das Siegel am Fahrzeugheck in Orange. Die Reihenfolge der Farben ist fix und wiederholt sich alle sechs Jahre nach folgendem Muster: orange, blau, gelb, braun, rosa, grün.

Wie kann ich mich auf die HU vorbereiten?

Nichts ist ärgerlicher, als wenn dir wegen fehlender Papiere oder unvollständigem Verbandskasten die Zulassung verweigert wird. Eine angemessene Vorbereitung im Vorfeld der HU erspart dir viel Zeit und Mühe.

  • Neben dem Fahrzeugschein musst du auch die Bescheinigung zur Abgasuntersuchung vorlegen. Falls du Umbauten an deinem Auto durchgeführt hast, benötigst du ebenfalls die dazugehörige Dokumentation.

  • Das Mitführen von Verbandskasten, Warndreieck und Warnwesten ist gesetzlich vorgeschrieben, hier sind die Prüfer unnachgiebig. Achtung: Der Verbandskasten hat ein gesondertes Verfallsdatum, also unbedingt vor der HU kontrollieren!

  • Die Funktion der Leuchteinheiten kannst du einfach selbst überprüfen: Parke deinen Wagen zuerst vorwärts, dann rückwärts vor einer Wand und prüfe nacheinander Fernlicht, Abblendlicht, Standlicht, Blinker links, Blinker recht, Rücklicht, Bremslicht, Rückfahrlicht und ggf. Nebelleuchte(n). Alternativ kannst du natürlich auch einen Freund bitten, dir bei der Prüfung zu assistieren.

  • Bremsbeläge und -scheiben kannst du mit ein wenig Sachverstand und einer Taschenlampe durch eine simple Sichtprüfung kontrollieren.

  • Die Reifen selbst sollten eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen. Überprüfen kannst du dies mit einem elektronischen Profilmesser oder mit einer Ein-Euro-Münze: Verschwindet die goldene Umrandung der Münze mehr als zur Hälfte im Reifenprofil, liegen keine Mängel vor.

  • Auch wenn du aufgrund von ungewöhnlichen Geräuschen während der Fahrt Unregelmäßigkeiten bei der Lenkung oder im allgemeinen Fahrverhalten feststellst oder vermutest, solltest du eventuelle Mängel besser vor der Hauptuntersuchung beheben.

Ergebnisse der HU

Im Idealfall kommt dein Wagen ohne Mangel (OM) durch die HU. Leider entdecken die Prüfer aber fast immer Mängel am Fahrzeug. Diese werden in vier Kategorien eingeteilt:

Geringere Mängel (GM): Kleinere Mängel und Verschleißerscheinungen, die keine Verkehrsgefährdung bedeuten. Bei geringeren Mängeln drücken die Prüfer ein Auge zu, stellen die Plakette aus und verzichten auf eine Nachkontrolle. Du bist dennoch angehalten, die Mängel binnen eines Monats zu beseitigen.

Erhebliche Mängel (EM): Erhebliche Mängel führen zu einer mittel- oder unmittelbaren Verkehrs- oder Umweltbelastung und sind unverzüglich zu beheben. Bis zu der Beseitigung der festgestellten Mängel und der erfolgreichen Nachkontrolle versagen dir die Prüfer die Plakette.

Gefährliche Mängel (GM): Seit Mai 2018 gibt es diese neue Einstufung, mit der die Prüfer zwar eine unmittelbare Verkehrsgefährdung feststellen, dir aber noch die Fahrt nach Hause oder in die nächstgelegene Werkstatt gestatten.

Verkehrsunsicher (VU): Wenn die Prüfer bei der HU erhebliche Mängel an deinem Fahrzeug feststellen, stufen sie dein Auto als verkehrsunsicher ein. Damit verweigern sie dir nicht nur die Prüfplakette, sondern auch gleich die Weiterfahrt. Die bisherige Plakette wird entfernt und die zuständige Zulassungsbehörde informiert.  

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