Neuer Bußgeldkatalog: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Was lange währt, wird endlich gut? Nach zähem Ringen hat der Bundesrat am 08. Oktober den zuvor von Bund und Ländern ausgehandelten Kompromiss zur StVO-Novelle verabschiedet. Vorausgegangen waren dem neuen Bußgeldkatalog anhaltende politische Diskussionen.

Ursprünglich waren die nun vereinzelt abgemilderten Sanktionen Teil einer umfassenderen Reform der Straßenverkehrsordnung, die bereits im April 2020 in Kraft getreten ist (wir berichteten). Doch nur einen Monat später kassierte das Bundesverkehrsministerium (BMVI) den Bußgeldkatalog wegen eines Formfehlers wieder ein. Die Folge: Anhaltende Rechtsunsicherheit und ein neuerlicher Streit um Strafmaße und Fahrverbote.

Mit dem jetzigen Beschluss findet die Debatte ihr vorzeitiges Ende. Aufgrund der langwierigen und verworrenen Entstehungsgeschichte des neuen Bußgeldkatalogs scheint weitere Konfusion seitens der Verkehrsteilnehmer vorprogrammiert. Unsere kompakte Übersicht hilft dir, zukünftig unnötige Bußgelder und Punkte zu vermeiden.

Geschwindigkeitsüberschreitungen

An dem geeigneten Strafmaß für Temposünder entzündeten sich besonders hitzige Diskussionen. Letztlich konnten sich die Kritiker durchsetzen: Die im ursprünglichen Gesetzesentwurf vorgesehenen Fahrverbote sind vom Tisch. Gleichzeitig werden die Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße kräftig erhöht, teilweise sogar verdoppelt.

Innerorts:

Geschwindigkeitsverstoß

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

bis 10 km/h

  30 €

-

-

11 bis 15 km/h

  50 €

-

-

16 bis 20 km/h

  70 €

-

-

21 bis 25 km/h

115 €

1

-

26 bis 30 km/h

180 €

1

1 Monat*

31 bis 40 km/h

260 €

1

1 Monat

41 bis 50 km/h

400 €

2

1 Monat

51 bis 60 km/h

560 €

2

2 Monate

61 bis 70 km/h

700 €

2

3 Monate

über 70 km/h

800 €

2

3 Monate

* Nur im Fall eines vorherigen Geschwindigkeitsverstoßes von 21 km/h oder mehr. 

Außerorts:

Geschwindigkeitsverstoß

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

bis 10 km/h

  20 €

-

-

11 bis 15 km/h

  40 €

-

-

16 bis 20 km/h

  60 €

-

-

21 bis 25 km/h

100 €

1

-

26 bis 30 km/h

150 €

1

1 Monat*

31 bis 40 km/h

200 €

1

1 Monat*

41 bis 50 km/h

320 €

2

1 Monat

51 bis 60 km/h

480 €

2

1 Monat

61 bis 70 km/h

600 €

2

2 Monate

über 70 km/h

700 €

2

3 Monate

* Nur im Fall eines vorherigen Geschwindigkeitsverstoßes von 21 km/h oder mehr. 

Die Botschaft ist eindeutig: Rasen ist kein Kavaliersdelikt! Temposünder gefährden sich und andere Verkehrsteilnehmer, weshalb das Einhalten von Geschwindigkeitsbegrenzungen unabhängig des Strafmaßes keine Frage der Bezahlbarkeit ist und bleibt.

Vorfahrts- und Abbiegeverstöße

Missachtung von Vorfahrtsregeln und Verstöße beim Abbiegen werden zukünftig deutlich härter geahndet. Wer sich dabei etwa rücksichtslos gegenüber Fußgängern verhält oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, handelt sich einen Bußgeldbescheid in Höhe von 140 Euro ein und erhält obendrein einen Punkt in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.

Die StVO-Novelle versteht sich laut Gesetzestext als Beitrag zu einer „sicheren, klimafreundlichen und modernen Mobilität“. Die Rechte von Fahrradfahren wurden bereits zum April vergangenen Jahres durch verschiedene Maßnahmen gestärkt, und auch im nun verabschiedeten Bußgeldkatalog finden sich entsprechende Tendenzen: Wer dem Schienenverkehr nicht Vorrang gewährt, muss anstatt 10 fortan 80 Euro blechen, ein Punkt in der Verkehrssünderkartei kommt neuerdings dazu.    

Umweltverstöße

Stichwort Klimafreundlichkeit: Auch sogenannte Umweltverstöße werden zukünftig strenger geahndet, darunter unnötige Lärm- und Abgasbelästigung (80 Euro) und unnütze Hin- und Herfahrerei innerhalb geschlossener Ortschaften (100 Euro). Als „unnötig“ definiert der Gesetzgeber u.a. das Laufenlassen des Motors im Standbetrieb oder das Hochjagen des Motors im Leerlauf.

Falschparken

Durch das stetig steigende Verkehrsaufkommen sind die Straßen in vielen deutschen Innenstädten verstopft. Der daraus resultierende Mangel an Parkplätzen verleitet viele Autofahrer, unerlaubte Abstellmöglichkeiten zu nutzen. Zumeist sind falsch geparkte Fahrzeuge ein Ärgernis für andere Verkehrsteilnehmer und Fußgänger, wenn nicht sogar ein Sicherheitsrisiko.

Der Gesetzgeber reagiert deshalb nun mit einer deutlichen Erhöhung der fälligen Bußgelder: Das Parken auf Fuß- oder Radwegen sowie in zweiter Reihe wird fortan mit bis zu 100 Euro geahndet. Bei einem schwerwiegenden Verstoß, d.i. eine erhebliche Behinderung oder einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, droht ein Punkt im Flensburger Verkehrsregister. Auch Schutzstreifen sind ab sofort für Autofahrer tabu. Die Dauer des Falschparkens gilt dabei übrigens grundsätzlich nicht als mildernder Umstand.     

Rettungsgasse

Bei einem Stau sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, Einsatzkräften durch Bildung einer Rettungsgasse zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen das problemlose Erreichen der Unfallstelle zu ermöglichen. Wer sich nicht an dieser Prozedur beteiligt oder diese gar behindert, dem droht eine Geldstrafe von 200 bis 320 Euro, der vorübergehende Führerscheinentzug und zwei Punkte in Flensburg. Vor allem die leider immer wieder zu beobachtende unerlaubte Nutzung der Rettungsgasse durch egoistische Autofahrer wird durch die Novellierung der Straßenverkehrsordnung härter sanktioniert.     

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Unsere Fahrprofis sind in Sachen StVO immer up to date und passen Ausbildung und Lerninhalte sorgfältig an, um dich in kürzester Zeit sicher und gezielt durch die Prüfungen zu bringen. Zögere nicht und melde dich noch heute, wir freuen uns auf dich!