Parken mit dem Auto

Der selbsternannte „Anzeigen-Hauptmeister“ ist eine virale Sensation: In neongelber Uniform fahndet der 18-Jährige auf seinem Dienstfahrrad bundesweit nach Verkehrssündern und Falschparkern. Um die 4.000 Vergehen hat er den Behörden bereits gemeldet.

Allem Spott zum Trotz weiß der Anzeigen-Hauptmeister das Recht auf seiner Seite: Über 1.300 unterschiedliche Tatbestände rund ums Falschparken umfasst der entsprechende Paragraph der Straßenverkehrsordnung. Das Strafmaß reicht von 10 bis 110 Euro Verwarngeld, in besonders schweren Fällen drohen sogar Punkte in Flensburg.

Damit du nicht zur Zielscheibe des Anzeigen-Hauptmeisters oder eines Nachahmers wirst, solltest du beim Abstellen deines Autos bestimmte Regeln und Vorschriften kennen und beachten. Wir haben die wichtigsten Infos für dich zusammengestellt.

 

„Halt, Stopp!“ – Halten vs. Parken

Zunächst müssen wir unterscheiden zwischen Halten und Parken. Verkehrsrechtlich bezeichnet Halten eine „gewollte Fahrtunterbrechung auf der Fahrbahn und auf dem Seitenstreifen, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung […] veranlasst ist.“ Wenn du also an einer roten Ampel oder infolge eines Staus zum Stehen kommst, begründet dies kein Halten im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO). Entscheidest du dich hingegen freiwillig, dein Fahrzeug zu stoppen, um dich vorübergehend dem fließenden Verkehr zu entziehen, liegt ein Haltevorgang vor.

Wann aber wird aus einem solchen Halte- ein Parkvorgang? Entscheidend hierfür sind zwei Faktoren: Die Zeit, die dein Fahrzeug steht und deine Handlungsfähigkeit als Fahrer. So heißt es in §12 der StVO: „Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“

Verlassen meint in diesem Zusammenhang nicht bloßes Aussteigen, sondern das unbeaufsichtigte Zurücklassen deines Fahrzeugs – erst wenn du dich so weit von deinem Gefährt entfernst, dass du dieses im Zweifel nicht mehr zügig bewegen kannst, parkst du. Sobald du beim Halten jedoch die drei-Minuten-Grenze überschreitest, spielt dein Aufenthaltsort keine Rolle mehr. Es reicht demnach, wenn eine der beiden genannte Voraussetzungen erfüllt sind.  

Wo darf ich (nicht) parken?    

Wie eingangs erwähnt gibt es eine schier unüberschaubare Fülle an Bestimmungen, Verboten und Sonderregelungen – sämtliche Vorschriften kennt vermutlich kennt nicht einmal der Anzeigen-Hauptmeister. Zum Glück ist dies auch gar nicht nötig. Um verkehrsgerecht zu parken, genügt es, gewisse Grundsätze zu beachten.

  • Nutze stets den rechten Seitenstreifen und parke möglichst platzsparend.
  • Beachte Verkehrszeichen, die ein eingeschränktes oder absolutes Halteverbot vorschreiben.
  • Hinterlege bei Bedarf Parkschein oder -scheibe gut sichtbar im Auto.

Ungeachtet der Beschilderung ist das Parken ausnahmslos untersagt…  

  • bis zu je 5 Metern vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen.
  • vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken.
  • vor Bordsteinabsenkungen, scharfen Kurven und auf schmalen Fahrbahnen.

Weiterhin gibt es bestimmte Verkehrszeichen, die ein Parkverbot implizieren. Hierzu gehören u.a. das Andreaskreuz, „Vorfahrt gewähren“ und ausgewiesene Fußgängerüberwege. Auch an Taxiständen gilt ein striktes Halte- und Parkverbot. Apropos Taxi: Das Halten in zweiter Reihe, d.h. neben anderen Fahrzeugen auf dem rechten Fahrbahnrand oder Seitenstreifen, ist Taxen vorbehalten.

Wie lange darf ich parken?

Ob im Stadtverkehr oder auf dem Land: Öffentliche Parkplätze sind heißbegehrt und entsprechend hart umkämpft. Wer einmal eine Parklücke gefunden hat, gibt diese nicht ohne triftigen Grund wieder her. Doch wie lange darfst du dein Fahrzeug abstellen? Sofern keine Zeitbeschränkung angezeigt ist, darf dein Auto grundsätzlich unbegrenzt lange stehen. Allerdings unterliegst du der sogenannten Sorgfaltspflicht und musst regelmäßig kontrollieren, ob du weiterhin verkehrsgerecht parkst – schließlich musst du jederzeit mit einem kurzfristig vorübergehend eingerichteten Parkverbot rechnen. Ansonsten riskierst du ein Knöllchen oder schlimmer noch, abgeschleppt zu werden.  

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