Zubehör im Auto: Was muss mit?

Zwischen Kofferraum, Handschuhfach und Rückbank bietet selbst das kleinste Auto erstaunlich viel Stauraum. Ähnlich wie mit Rucksack oder Handtasche hat dabei jeder eine ganz eigene Vorstellung, was ins Fahrzeug gehört. Doch unabhängig dieses individuell sehr unterschiedlich gehandhabten Bedarfs, gibt es verkehrsrechtlich allgemeingültige und verbindliche Vorgaben was die Grundausstattung betrifft. Welche Gegenstände erachtet der Gesetzgeber als unverzichtbar und sind daher laut StVO bei jeder Fahrt mitzuführen? Welche Strafe droht bei Zuwiderhandlung? Und wie handhabe ich Warndreieck, Verbandskasten und Co. im Ernstfall? Antworten auf diese und weitere Fragen findest du in der folgenden Übersicht!      

Papiere, bitte!

Wer am Steuer schon einmal das Vergnügen mit der Polizei hatte, kennt das Prozedere: „Führerschein und Fahrzeugpapiere, bitte!“ Im Falle einer Verkehrskontrolle musst du sowohl deine Person als auch dein Fahrzeug jederzeit mit gültiger Dokumentation ausweisen können. Hierzu benötigst du deinen Führerschein sowie die Zulassungsbescheinigung I, im Volksmund weiterhin besser bekannt als Fahrzeugschein.

Der Fahrzeugschein beinhaltet ausführliche technische Informationen zum Auto, persönliche Daten des Fahrzeughalters sowie den Termin für die nächste Hauptuntersuchung. Die Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) enthält darüber hinaus zusätzliche Angaben zu möglichen Vorbesitzern - im Unterschied zum Fahrzeugschein solltest du diese aber nicht im Auto aufbewahren.

Die benötigten Dokumente musst du bei jeder Fahrt im Original mitführen, selbst eine beglaubigte Kopie gilt bei einer Kontrolle als nicht ausreichend. Wirst du ohne Führer- oder Fahrzeugschein erwischt, droht jeweils ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro. Das ist in aller Regel für den Geldbeutel zwar zu verschmerzen und gilt auch verkehrsrechtlich „nur“ als sogenannter B-Verstoß, als Fahranfänger solltest du dennoch sicherstellen, stets die notwendigen Papiere mitzuführen. Denn schon zwei B-Verstöße in der Probezeit ziehen eine zweijährige Verlängerung selbiger nach sich.       

Für alle (Un-)Fälle vorbereitet

Um die eigene wie auch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, nennt die Straßenverkehrsordnung drei Gegenstände, welche bei jeder Fahrt mitzuführen sind: Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten. Mit diesen Hilfsmitteln kannst du als Betroffener oder Unbeteiligter eine Unfallstelle absichern und bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte medizinische Erstversorgung leisten.

Warndreieck

Das Warndreieck dient neben der am Fahrzeug installierten Warnleuchte und Warnblinkanlage zur Absicherung einer Unfall- oder Pannenstelle. Im richtigen Abstand positioniert, signalisiert es für andere Verkehrsteilnehmer eine Gefahrenquelle und reduziert so das Risiko von Folgeschäden. Der angemessene Sicherheitsabstand zwischen Warndreieck und Unfallstelle ist nicht einheitlich geregelt, sondern orientiert sich an den Gegebenheiten vor Ort. Als grobe Richtlinien gelten folgende Entfernungen: Innerorts 50 Meter, auf Landstraßen 100 Meter, auf Autobahnen 150 bis 400 Meter. Faktoren wie Geschwindigkeitsbegrenzungen, Streckenverlauf oder Kurven beeinflussen die Distanz.

Beim Aufstellen des Warndreiecks solltest du mit besonderer Vorsicht vorgehen, schließlich bewegst du dich dabei zumeist ungeschützt im fließenden Verkehr. Halte dich unbedingt am äußeren Fahrbahnrand bzw.  gehe hinter der Leitplanke und trage das Warndreieck gut sichtbar vor deinem Körper. Damit dir der Aufbau des Warndreiecks im Ernstfall gelingt, solltest du die nötigen Handgriffe einmal üben. Auch solltest du das Warndreieck griffbereit aufbewahren, schließlich solltest du auf der Fahrbahn nicht erst den halben Kofferraum entrümpeln müssen.

Warnweste

Das Mitführen einer Warnweste ist in Deutschland seit 2014 gesetzlich vorgeschrieben. Dank Signalfarbe, fluoreszierendem Material und den rund herum angebrachten reflektierenden Streifen kann der Träger einer Warnweste unabhängig der Lichtverhältnisse von anderen Verkehrsteilnehmern frühzeitig wahrgenommen werden. Vergewissere dich beim Kauf oder der Übernahme einer Warnweste, dass das Kleidungsstück dem europaweiten Standard DIN EN 471 entspricht, die entsprechende Angabe findest du in der Regel im Wäscheschild.

Die Warnweste ist anzulegen, sobald du dein Fahrzeug in einer außergewöhnlichen Situation verlässt. Deshalb ist es ratsam, diese griffbereit im Fahrzeuginnenraum zu transportieren, etwa im Seitenfach einer Tür oder unter einem Sitz. Die Aufbewahrung im Kofferraum hingegen läuft diesem Zweck zuwider.   

Erste-Hilfe-Koffer

Laut StVO § 35h sind Fahrzeughalter in Deutschland zum Mitführen von geeignetem Verbandsmaterial verpflichtet. Nicht vorgeschrieben, aber im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit empfehlenswert ist ein Verbandskasten mit der DIN-Norm 13164. Darin enthalten ist ausreichend Material für eine Wundversorgung, zudem kostet ein vollständig ausgestatteter Verbandskasten nur wenige Euro.

Da Teile des Verbandsmaterials wie Mullbinden oder Kompressen nach einer bestimmten Zeit nicht mehr steril sind, solltest du regelmäßig das Haltbarkeitsdatum kontrollieren und bei Bedarf einzelne Komponenten auffüllen oder ersetzen. Ansonsten riskierst du im Ernstfall, dass sich eine Wunde infiziert.

Die Handhabung des Verbandskastens lernst du ausführlich im Erste-Hilfe-Kurs. Da dieses Wissen aber schnell in Vergessenheit zu geraten droht, lohnt es sich, die Inhalte von Zeit zu Zeit aufzufrischen. Selbst rudimentäres medizinisches Grundwissen kann im Alltag Leben retten!  

Zuwiderhandlung

Wenn du ohne Warndreieck, Warnweste oder Verbandskasten unterwegs bist, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Kannst du bei einer Verkehrskontrolle die nötige Ausstattung nicht vorzeigen, kostet dich das im Fall von Warndreieck und -weste je 15 Euro, ein nicht vorhandener, unvollständiger oder abgelaufener Verbandskasten schlägt mit fünf Euro zu Buche. Aber nicht die Angst vor Strafe oder Gesetzeshörigkeit, sondern Verantwortungsbewusstsein gegenüber dir selbst und anderen Verkehrsteilnehmern sollte ausschlaggebend sein, das vorgeschriebene Minimum an Sicherheitsausrüstung an Bord zu haben!

Extras

Mit Führer- und Fahrzeugschein, Warndreieck, Warnweste und Erste-Hilfe-Koffer haben wir nun die verkehrsrechtlichen must-haves behandelt. Sämtliches darüber hinausgehendes Equipment ist optional aber nicht weniger sinnvoll. Reserverad und Reifenreparatursets, Wagenheber, Abschleppseil, Parkscheibe und saisonale Hilfsmittel wie Eiskratzer und Frostschutzmittel sind auf jeder Fahrt nützliche Begleiter.  

Andere Länder, andere Sitten  

Die hier dargelegten Bestimmungen beschreiben ausschließlich die Gesetzeslage in Deutschland. Andere Länder haben eigene Regelungen (und Bußgelder), die teils erheblich von deutschem Verkehrsrecht abweichen. Im Vorfeld einer jeden Fahrt ins Ausland solltest du dich also gut über die jeweiligen Bestimmungen in Ziel- und Durchfahrtsländern informieren. Schließlich bist du auf einen Blick als nicht einheimischer Verkehrsteilnehmer zu erkennen und somit ein gefundenes Fressen für eine Polizeikontrolle.

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