StVO-Novelle

Am 14. Februar 2020 hat der Bundesrat umfangreichen Änderungen der Straßenverkehrsverordnung (StVO) zugestimmt. Auf stolzen 49 Seiten nennt der von Verkehrs-, Wirtschafts- und Umweltministerium gemeinsam ausgearbeitete Gesetzesentwurf zahlreiche Maßnahmen zur Förderung einer „sicheren, klimafreundlichen und modernen Mobilität“.

Nach einer weiteren Korrekturschleife ist es seit Ende vergangenen Monats nun amtlich: Mit dem Inkrafttreten der StVO-Novelle ist Deutschland ab sofort um zahlreiche verkehrsrechtliche Verordnungen reicher. Wir haben die wesentlichen Änderungen und Neubestimmungen für euch zusammengetragen.

Geschwindigkeitsüberschreitungen

Zwar fand sich für das politisch zuvor kontrovers diskutierte Tempolimit auf deutschen Autobahnen keine Mehrheit, dennoch werden Verstöße gegen bestehende Geschwindigkeitsbegrenzungen von nun an deutlich härter geahndet. So haben sich die Bußgeldsätze für entsprechende Verstöße um bis zu 20 km/h verdoppelt. Eine Übersicht über die neuen Sanktionen könnt ihr den folgenden beiden Übersichten entnehmen.

Innerorts:

Geschwindigkeitsverstoß

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

bis 10 km/h

  30 €

-

-

11 bis 15 km/h

  50 €

-

-

16 bis 20 km/h

  70 €

-

-

21 bis 25 km/h

  80 €

1

1 Monat

26 bis 30 km/h

100 €

1

1 Monat

31 bis 40 km/h

160 €

2

1 Monat

41 bis 50 km/h

200 €

2

1 Monat

51 bis 60 km/h

280 €

2

2 Monate

61 bis 70 km/h

480 €

2

3 Monate

über 70 km/h

680 €

2

3 Monate

 

Außerorts:

Geschwindigkeitsverstoß

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

bis 10 km/h

  20 €

-

-

11 bis 15 km/h

  40 €

-

-

16 bis 20 km/h

  60 €

-

-

21 bis 25 km/h

  70 €

1

-

26 bis 30 km/h

  80 €

1

1 Monat

31 bis 40 km/h

120 €

1

1 Monat

41 bis 50 km/h

160 €

2

1 Monat

51 bis 60 km/h

240 €

2

1 Monat

61 bis 70 km/h

440 €

2

2 Monate

über 70 km/h

600 €

2

3 Monate


Die Botschaft ist eindeutig: Rasen ist kein Kavaliersdelikt! Temposünder gefährden sich und andere Verkehrsteilnehmer, weshalb das Einhalten von Geschwindigkeitsbegrenzungen unabhängig des Strafmaßes keine Frage der Bezahlbarkeit ist und bleibt.

Falschparken

Durch das stetig steigende Verkehrsaufkommen sind die Straßen in vielen deutschen Innenstädten verstopft. Der daraus resultierende Mangel an Parkplätzen verleitet viele Autofahrer, unerlaubte Abstellmöglichkeiten zu nutzen. Doch wenn nicht Sicherheitsrisiko, sind falsch geparkte Fahrzeuge zumeist ein Ärgernis für andere Verkehrsteilnehmer und Fußgänger.

Der Gesetzgeber reagiert deshalb nun ebenfalls mit einer deutlichen Erhöhung der fälligen Bußgelder: Das Parken auf Fuß- oder Radwegen sowie in zweiter Reihe wird fortan mit bis zu 100 Euro geahndet. Bei einem schwerwiegenden Verstoß, d.i. eine erhebliche Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, droht sogar ein Punkt im Flensburger Verkehrsregister. Auch Schutzstreifen sind ab sofort für Autofahrer tabu. Die Dauer des Falschparkens gilt dabei übrigens grundsätzlich nicht als mildernder Umstand.

Rettungsgasse

Bei einem Stau sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, Einsatzkräften durch Bildung einer Rettungsgasse zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen das problemlose Erreichen der Unfallstelle zu ermöglichen. Wer sich nicht an dieser Prozedur beteiligt oder diese gar behindert, dem droht eine Geldstrafe von mindestens 240 Euro, vorübergehender Führerscheinentzug und zwei Punkte in Flensburg. Auch die leider immer wieder zu beobachtende unerlaubte Nutzung der Rettungsgasse durch egoistische Autofahrer wird durch die Novellierung der Straßenverkehrsordnung entsprechend strikt geahndet.

Abstandsregeln zu Fahrrädern

Zum besseren Schutz der im Straßenverkehr besonders gefährdeten Radfahrer, beinhaltet die Reform verschiedene Maßnahmen: Der zuvor gesetzlich nur vage definierte Sicherheitsabstand beim Überholen von Fahrrädern ist nun innerorts auf 1,5 Meter, außerorts auf 2 Meter festgelegt.

Verkehrsschilder

Auch der Schilderwald auf deutschen Straßen treibt im Zuge der StVO-Novelle neue Blüten. Mit neuen Verkehrszeichen schafft der Gesetzgeber zusätzliche Möglichkeiten zur Förderung von Carsharing und Radfahrern. Eine Auswahl:
 

Mit diesem Zeichen können Städte und Gemeinden Parkvorrechte für Carsharing-Fahrzeuge einrichten.

 

 

Dieses Piktogramm kennzeichnet den Beginn einer Fahrradzone. Hier gilt für alle Fahrzeuge eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden.

 

 

Dieses Überholverbot weist Strecken aus, auf denen Autofahrern das Überholen von Zweirädern untersagt ist.

 

 

Parallel zu dem bekannten, für Autofahrer geltenden Symbol, erlaubt dieser grüne Pfeil an Ampeln das Rechtsabbiegen bei Rot ausschließlich für Fahrradfahrer.


Die Implementierung dieser und weiterer neuer Verkehrszeichen obliegt den Städten und Gemeinden.

Nach der Reform ist vor der Reform?

Insgesamt rund 40 beschlossene Änderungen der Straßenverkehrsordnung sind zum 28. April in Kraft getreten. Gleichzeitig hat der Bundesrat in seiner Sitzung am Valentinstag auch an zahlreichen Stellen Nachbesserungsbedarf festgestellt. Sofern die Bundesregierung diesen Empfehlungen Folge leistet, ist also mit einer sukzessiven Anpassung und Ausarbeitung der nun beschlossenen Verordnungen auszugehen. Wir halten euch in jedem Fall über alle Entwicklungen auf dem Laufenden.

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Ob Theorie oder Praxis: Unser Ausbildungskonzept ist inhaltlich und methodisch immer am Puls der Zeit. Jede noch so kleine verkehrsrechtliche Änderung findet sofort Eingang in unseren Unterricht. Wir vermitteln Tag für Tag alle prüfungsrelevanten Themen verständlich, zuverlässig und kompetent. Bleib auf der Überholspur und nimm noch heute Kontakt auf!