Abgeschleppt – was nun?

Muss ein falschparkendes oder liegengebliebenes Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen werden, muss der Abschleppdienst gerufen werden. Was für die Unternehmen ein lukratives Geschäftsmodell ist, kostet dich als Betroffenen Geld und Nerven. Doch wann ist der Abtransport deines Autos überhaupt gerechtfertigt? Wie verhältst du dich, wenn es dich erwischt hat und welche Kosten kommen auf dich zu? Wir haben die Antworten auf alle wesentlichen Fragen für dich zusammengestellt!    

Ey Mann, wo is‘ mein Auto?

Wenn dein Auto nicht mehr dort steht, wo du es abgestellt hast, ist der Schock erst einmal groß. Versuche trotzdem, die Ruhe zu bewahren und vergewissere dich zunächst, dass du dich nicht bloß in der Straße oder dem Parkplatz geirrt hast. Ist dies nicht der Fall, solltest du umgehend die Polizei kontaktieren: Wähle hierzu nicht die 110, sondern wende dich direkt an die örtliche Dienststelle. Dort erfährst du den Namen des Abschleppdienstes sowie den Standort deines Fahrzeugs.

Allerdings können dir die Ordnungshüter eine entsprechende Auskunft nur dann erteilen, wenn diese selbst die Abschleppung veranlasst haben, d.h. wenn dein Auto auf öffentlichem Grund geparkt war. Geht der Auftrag hingegen von einer Privatperson oder einer Firma aus, musst du auf eigene Faust ermitteln: Hier bleibt dir meist nur das mühsame Abtelefonieren der lokalen Abschleppdienste. Bleibt deine Recherche trotz entsprechender Bemühungen langfristig erfolglos, meldest du deinen Wagen als gestohlen. 

Wie verhalte ich mich, wenn mein Auto abgeschleppt wurde?

Hast du dein Auto ausfindig gemacht, solltest du unverzüglich handeln. Denn meist fallen für die Verwahrung zusätzliche Gebühren an. Begib dich deshalb schnellstmöglich zu dem Abschlepphof oder Parkplatz, an den dein Fahrzeug versetzt wurde. Mitbringen solltest du deinen Personalausweis sowie die Zulassungsbescheinigungen (Fahrzeugschein und -brief). Um dann dein Auto auszulösen, musst du die Rechnung in der Regel noch vor Ort an der Verwahrstelle vollständig begleichen.

Wann wird mein Auto abgeschleppt?

Nicht jede Parksünde begründet gleich eine Abschleppung, die abgelaufene Parkuhr oder vergessene Parkscheibe führt im schlimmsten Fall zu einem Knöllchen. Als polizeiliche Maßnahme muss das Abschleppen notwendig und verhältnismäßig sein; beides ist gegeben, wenn dein ordnungswidrig abgestelltes Fahrzeug eine grobe Behinderung oder Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer bedeutet. Hierzu zählt unter anderem das Parken in Halteverbotszonen, auf Rad- und Gehwegen, auf Behinderten-Parkplätzen und das Blockieren von Ein- und Ausfahrten. Auch der abgelaufene TÜV rechtfertigt den kostenpflichtigen Abtransport.

Privatpersonen können ebenfalls Abschleppungen veranlassen, um ein falsch geparktes Auto von ihrem Grundstück entfernen zu lassen. Einige Parkplatzbetreiber beauftragen etwa gesonderte Dienstleistungsunternehmen, die gezielt nach Falschparkern Ausschau halten.

Welche Kosten kommen für mein abgeschlepptes Auto auf mich zu?

Die Kosten variieren von Gemeinde zu Gemeinde teils erheblich und sind darüber hinaus von vielen weiteren Faktoren abhängig, darunter Tageszeit, Wochentag und Aufwand bzw. Dauer des Einsatzes. Für das Abschleppen musst du mit einer Summe zwischen 150 und 300 Euro rechnen, hinzu kommt das Verwarn- oder Bußgeld für den zugrundeliegenden Verkehrsverstoß sowie eine Verwaltungsgebühr der Polizei.

Wurde dein Auto hingegen von einem Privatgrundstück wie z.B. einem Kundenparkplatz abgeschleppt, solltest du den Gebührenbescheid besonders sorgfältig prüfen. Kosten für die Parkraumüberwachung und vergleichbare Leistungen auf dich abzuwälzen ist grundsätzlich nicht zulässig! Eine moralisch zwar fragwürdige aber legale Praxis ist hingegen das Zurückhalten des Standorts deines Fahrzeugs bis zur Rechnungszahlung. Verlange in diesem Fall zunächst unbedingt einen Nachweis, dass dem Abschleppunternehmen tatsächlich ein Auftrag vorliegt. Weiterhin solltest du dich vergewissern, dass das Privatgrundstück als solches gekennzeichnet ist, etwa durch entsprechende Beschilderung. Bestehe in jedem Fall auf eine detaillierte Rechnung und lasse dir quittieren, dass du lediglich unter Vorbehalt zahlst. Bei auffallend hohen Kosten oder unseriösen Forderungen solltest du eine rechtliche Beratung einholen.

Wie kann ich einer Abschleppung vorbeugen?    

Auf der sicheren Seite bist du, wenn du dich an die geltenden Vorschriften hältst und bei der Parkplatzsuche auch unter Zeitdruck nicht zu Leichtsinn verleiten lässt. Doch selbst wenn du dein Auto stets ordnungsgemäß abstellst, solltest du wachsam bleiben. Denn im Zuge von Umzügen oder Bauarbeiten kann kurzfristig ein vorübergehendes Halteverbot verhängt werden. Auch ein Zettel mit deinen Kontaktdaten schützt dich nicht vor einer Abschleppung, kontrolliere deshalb öffentliche Stellplätze regelmäßig, wenn du dein Auto über einen längeren Zeitraum nicht benutzt.   

Solltest du den Abschleppdienst gerade noch rechtzeitig antreffen, kommst du womöglich noch mit einem blauen Auge davon. Wenn es dir gelingt, Polizei oder Unternehmer gnädig zu stimmen und den Abschleppvorgang abzubrechen, musst du lediglich für die entstandenen Fahrtkosten aufkommen.

Was, wenn ich selbst auf den Abschleppdienst angewiesen bin?

Bei einem Unfall oder einer Panne ist nicht nur guter Rat teuer, zu Buche schlägt auch der unvermeidliche Abtransport deines liegengebliebenen Fahrzeugs. Als Geschädigter eines Unfalls übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers diese Kosten, bei einer Panne springt die Versicherung meist nur dann ein, wenn zusätzlich ein Schutzbrief vorliegt. Vor allem außerorts können die Kosten für einen professionellen Abschleppdienst schnell explodieren, da der Weg in die nächste Werkstatt mitunter weit ist.

Die Mitgliedschaft in einem Automobilclub verschafft hier Abhilfe, wenn auch nicht unbegrenzt. Nicht selten versuchen Abschleppunternehmer, die im Auftrag eines solchen Clubs unterwegs sind, dich noch vor Ort zum Beitritt zu bewegen. Derartige Verkaufsmaschen sind jedoch mit Vorsicht zu genießen – schließlich hast du in einer solchen Ausnahmesituation kaum Zeit und Muße, das Kleingedruckte zu lesen.   

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