Welche Klasse ist Deine?

Jetzt gut planen – später freuen!

Mit dem Führerschein der Klasse B darfst Du Dich ans Steuer jedes Pkws setzen. Allerdings darfst Du nicht alles anhängen. Entscheidend ist die zulässige Gesamtmasse (zGM), also das maximal erlaubte Gewicht, wenn der Anhänger voll beladen ist. Beträgt es mehr als 750 kg, darf die gemeinsame zGM von Fahrzeug plus Anhänger nicht größer sein als 3.500 kg – unabhängig davon, ob Du Anhänger und Auto voll belädst oder nicht.

Bevor Du Dich für den Pkw-Führerschein anmeldest, solltest Du Dir deshalb gut überlegen, ob Du nicht gleich den Anhänger-Führerschein mitmachst. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten: den Eintrag B96 oder die Fahrerlaubnis der Klasse BE.

Welche der beiden Du wählen solltest, hängt davon ab, wie schwer die Gespanne sind, die Du später einmal steuern möchtest. Bei mittelschwerer Last reicht die Fahrerschulung nach B96. Damit darfst Du Kombinationen fahren, deren zGM insgesamt 4.250 kg nicht übersteigt. Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse BE kannst Du dagegen auch schwere Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zGM von bis zu 3.500 kg ankoppeln.

Wenn Du Dir z.B. überlegst, mal einen Wohnwagen anzuhängen, reicht der Eintrag B96 normalerweise aus. Hierzu brauchst Du keine eigene Prüfung abzulegen, sondern musst nur eine Schulung nachweisen, die aus insgesamt sieben Theorie- und Praxisstunden besteht. Planst Du dagegen, in Zukunft auch mal schwer unterwegs zu sein, lohnt sich die umfangreichere Ausbildung für den Führerschein der Klasse BE. Hier musst Du am Ende eine praktische Prüfung ablegen. 

Vergiss aber nicht, dass es nicht nur um das Gewicht des Anhängers geht, sondern auch die Größe Deines Wagens – je schwerer er ist, desto schneller sind 4.250 kg erreicht.

Egal, wie Du Dich entscheidest: den Anhängerführerschein machst Du am besten gleich zusammen mit der Klasse B.

Mach gleich einen Termin mit uns aus – wir beraten Dich gern, welcher Führerschein für Dich der beste ist.