Wie gut kennst Du Dich im Verkehr aus?

Sonderstraßen – Sonderregeln

Immer mehr Radfahrer sind in Deutschland unterwegs – so viele, dass ihnen inzwischen schon ganze Straßen reserviert werden. Wüsstest Du, wie Du Dich verhalten musst, wenn Du plötzlich vor so einer Straße stehst? Wir verraten es Dir!

Mehr als 140 Fahrradstraßen gibt es mittlerweile in Deutschland, unter anderem in München, Berlin, Hannover und Kiel. Mit dem Kraftfahrzeug darfst Du nur dann in eine solche Straße fahren, wenn ein Zusatzzeichen dies gestattet. Oft gilt das nur für Anlieger.

Auf Fahrradstraßen sind Radfahrern Dinge erlaubt, die sie auf normalen Straßen nicht dürfen, zum Beispiel nebeneinander zu fahren. Autos müssen dann dahinter bleiben. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Fahrzeuge sowieso nur 30 km/h.

Radfahrende Kinder unter acht Jahren, Fußgänger und Inline-Skater müssen auch auf Fahrradstraßen den Gehweg oder den Seitenstreifen benutzen, soweit vorhanden. Durch das Zusatzzeichen „Inlineskaten frei“ können Inlineskater und Rollschuhfahrer allerdings auch auf der Fahrbahn zugelassen sein.

Trotzdem behalten Autofahrer auch auf diesen Straßen viele ihrer Rechte. So sind Autoparkplätze weiterhin ausschließlich Autos vorbehalten. Auch die Vorfahrt ist normal geregelt – zum Beispiel durch Rechts-vor-Links bei Querstraßen. Radfahrer haben also nicht automatisch Vorrang.

Du hast noch Fragen zu Fahrradstraßen oder anderen Themen, bei denen Du als Fahranfänger unsicher bist? Komm gern zu uns in die Fahrschule, wir helfen Dir weiter.