Die Kfz-Zulassung

Dein eigenes Auto ist Deine motorisierte Unabhängigkeit auf vier Rädern. Von nun an entscheidest nur Du allein, wohin die Reise geht! Doch die so gewonnene Mobilität bedeutet auch Verantwortung für Dich als Fahrzeughalter. Ob Neuwagengeruch oder Gebrauchtwagencharme – damit Du Dich auch offiziell als stolzer Besitzer fühlen kannst, musst Du Dein Auto zuerst anmelden. Die Kfz-Zulassung ist aber keine bloße Formalie, sondern vielmehr die rechtliche Voraussetzung, um überhaupt am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.

Die Anmeldung erfolgt in aller Regel bei Deiner örtlichen Zulassungsstelle, also an dem Ort, an dem Du Deinen Hauptwohnsitz hast. Zwar ist ab dem kommenden Monat neben der Abmeldung und Wiederzulassung erstmals auch die Fahrzeuganmeldung online möglich – zunächst jedoch mit Einschränkungen. Bevor wir uns eingehender dem digitalen Zulassungsverfahren widmen, beantworten wir deshalb vorweg die wichtigsten Fragen rund um den analogen Behördengang.  

Der Zeit-Faktor

Wie bei den meisten Behörden ist auch der Gang zur Zulassungsstelle mit teilweise erheblichen Wartezeiten verbunden. Umso wichtiger also, dass Du Dich gut vorbereitest! Denn nichts ist ärgerlicher, als nach mehrstündigem Rumsitzen aufgrund eines fehlenden Dokuments wieder weggeschickt zu werden. Um den Prozess zu beschleunigen, kannst Du die zu erfassenden Daten schon heute im Vorfeld Deines Besuches online übermitteln. Auch einen Termin kannst Du bei den meisten Zulassungsstellen über das Internet vereinbaren. Vor Ort erhältst Du im Idealfall dann zügig Deine Fahrzeugpapiere. Auch die TÜV-Plakette wird auf Deinem Nummernschild angebracht.

Welche Unterlagen brauche ich?

Das hängt vor allem davon ab, um welche Art der Fahrzeuganmeldung es sich handelt. Zu unterscheiden ist dabei zunächst die Zulassung eines Neu- oder Gebrauchtwagens. Weitere Sonderfälle sind die Wiederanmeldung eines zuvor abgemeldeten Fahrzeugs und die Beantragung eines Kurzkennzeichens.

Unabhängig von der Art der Fahrzeuganmeldung benötigst Du immer:

  • Deinen Personalausweis oder Reisepass
  • den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • die siebenstellige Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung, kurz eVB-Nummer
  • eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) für die Kfz-Steuer

Für die Anmeldung eines Neuwagens brauchst Du zusätzlich die EU-Überein-stimmungsbescheinigung vom Hersteller, die sogenannten COC-Papiere. Seit 2005 werden alle in Europa verkauften Neuwagen mit COC-Papieren ausgeliefert, Du musst diese also nicht eigens beantragen. Den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) bekommst Du im Zuge der Erstanmeldung eines Neuwagens von der Zulassungsstelle.

Für die Anmeldung eines Gebrauchtwagens oder stillgelegten, d.h. abgemeldeten Fahrzeugs hingegen musst Du den Fahrzeugschein ebenso vorlegen wie den Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung. Auch die alten Kennzeichen sind in der Regel erforderlich.

Ein gültiger Führerschein ist indes übrigens keine Voraussetzung, um ein Fahrzeug anzumelden.

Wie bekomme ich mein Kennzeichen?

Die Zulassungsstelle teilt jedem Fahrzeug ein eigenes Kennzeichen zu. Wenn Du ein bestimmtes Wunschkennzeichen hast, kannst Du dieses vorher online reservieren – vorausgesetzt natürlich, das entsprechende Kennzeichen ist noch verfügbar.

Um die Beschaffung des eigentlichen Nummernschilds musst Du Dich dann selbst kümmern. Verkaufsstellen bzw. Schildermacher sind aus naheliegenden Gründen rund um die jeweiligen Zulassungsstellen angesiedelt. Wenn Du bereits ein Kennzeichen reserviert hast, kannst Du dieses übers Internet bestellen und so Kosten einsparen.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die mit der Kfz-Zulassung verbundenen Gebühren sind nicht bundeseinheitlich geregelt, so dass es von Behörde zu Behörde zu geringfügigen Preisunterschieden kommen kann. Insgesamt sind die Kosten aber überschaubar: Für eine Neuzulassung etwa musst Du zwischen 25 und 30 Euro einplanen, die Anmeldung eines Gebrauchtwagens fällt mit Preisen zwischen 12 und 20 Euro etwas günstiger aus. Weiterhin berücksichtigen musst Du die Kosten für das Kennzeichen. Handelt es sich um ein Wunsch- oder Sonderkennzeichen (Kurz- oder Saisonkennzeichen), musst Du zusätzlich bis zu 30 Euro auf den Tisch legen. Die Nummernschilder kosten pro Stück dann noch einmal zwischen 8 Euro (Internet) und 20 Euro.

Wie funktioniert die Online-Zulassung?

Ab dem 1. Oktober 2019 ermöglichen das Bundesverkehrsministerium und die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger (KÜS) im Zuge der Digitalisierungsmaßnahme „i-kfz“ erstmalig auch Zulassungsverfahren online. Allerdings funktioniert die Online-Zulassung nur für privat genutzte Fahrzeuge, die seit dem 01.01.2015 zugelassen sind: Seitdem befindet sich auf der Rückseite des Fahrzeugbriefs ein Sicherheitscode, der für das Verfahren benötigt wird. Weiterhin brauchst Du einen Personalausweis mit Onlinefunktion und ein dazugehöriges Lesegerät. Alternativ kannst Du die Legitimation mit Deinem Handy vornehmen, sofern es die NFC-Technologie unterstützt.

Wenn diese Voraussetzungen für Dich keine Hürden darstellen, kannst Du dann die erforderlichen Daten (Sicherheitscode, Fahrzeug-Identifizierungsnummer, eVB-Nummer, IBAN und ggf. Datum der letzten Hauptuntersuchung) ganz bequem in die Maske eingeben. Zulassungsbescheid, Fahrzeugpapiere und Plakette bekommst Du dann nach Prüfung Deines Antrags per Post zugeschickt. Mit rund acht Euro fällt die mit der Online-Zulassung verbundene Gebühr zudem wesentlich günstiger aus als eine Anmeldung bei der Behörde vor Ort.

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