7 Fakten zum PKW-Führerschein

Der Führerschein ist dein Ticket in die mobile Unabhängigkeit – mit dem Lenkrad in den Händen entscheidest du, wo es lang geht! Doch mit der neugewonnenen Freiheit bringt die Fahrerlaubnis im Scheckkartenformat auch Rechte und Pflichten mit sich. So ist der Besitz der Fahrlizenz eng gekoppelt an die Einhaltung einer Vielzahl gesetzlicher Regularien: Wer wiederholt oder schwerwiegend gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstößt, dem drohen Entzug oder Verlust des Führerscheins. Gleichzeitig finden sich in den Gesetzestexten aber auch weniger bekannte und überraschende Regelungen. Wir haben für dich sieben interessante Fakten zum Führerschein zusammengestellt - von den historischen Anfängen bis in die globalisierte Gegenwart.

1. Die Geburtsstunde des Führerscheins

Die Geschichte des Führerscheins beginnt nur wenige Jahre nach Erfindung des Automobils im ausgehenden 19. Jahrhundert: 1888 erhielt Carl Benz für Mannheim und Umgebung eine „Berechtigung zur Durchführung von Versuchsfahrten mit einem Patentmotorwagen“; im selben Jahr händigte die Stadt Paris dem französischen Dampfmaschinenpionier Léon Serpollet eine vergleichbare Fahrerlaubnis aus. Nur drei Jahre später verordnete das kaiserlich-königliche Handelsministerium in Österreich einen „Nachweis der Befähigung zur Bedienung von Dampfmaschinen, Locomotiven und Dampfschiffsmaschinen“, die ersten dokumentierten Prüfungen für Fahrerlaubnisse fanden 1901 statt.

In Preußen und anderen Teilen des Deutschen Reiches entwickelte sich ab 1903 ein (klein)staatlich organisierter Ausbildungs- und Prüfbetrieb. Ein einheitliches Regelwerk schuf dann das „Reichsgesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“ vom 3. Mai 1909. Diese erste Straßenverkehrsordnung war nicht nur die Geburtsstunde des Führerscheins, sondern bestand in ihren wesentlichen Teilen bis zum Erscheinen der EU-Fahrerlaubnisverordnung vom 1. Januar 1999. Nicht ganz so langlebig war die darin festgelegt Höchstgeschwindigkeit: Diese wurde bei Erscheinen des Gesetzes für alle Fahrzeuge auf 15 km/h begrenzt.

2. Eine Klasse für sich? Eine B-sondere Fahrerlaubnis

Zum Meister aller Klassen macht dich der PKW-Führerschein zwar nicht, jedoch gilt die entsprechende Bescheinigung für eine ganze Reihe unterschiedlicher Gefährten. Denn in der Führerscheinklasse B sind die Klassen AM und L eingeschlossen. Zusätzlich zu Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg bist du somit etwa auch zum Fahren von zweirädrigen Kleinkrafträdern und landwirtschaftlichen Nutzmaschinen berechtigt. Also ab aufs Mofa – oder auf den Traktor!

3. Ein gewichtiger Anhang: Lastentransport und Co.

Ob Umzug, Urlaub mit dem Wohnmobil oder Pferdetransport – es gibt Situationen im Leben eines jeden Autofahrers, in denen der Kofferraum schlicht nicht ausreicht. Für schwere und sperrige Ladungen braucht es einen Anhänger. Die Führerscheinklasse B berechtigt zunächst zum Ziehen von ungebremsten Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 Kilogramm. Bei Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg ist das Gesamtgewicht des Gespanns entscheidend: Die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug plus Anhänger darf nicht mehr als 3,5 Tonnen auf die Waage bringen. Das Leergewicht deines Autos ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) unter Punkt „G“ vermerkt; das Leergewicht des Anhängers findest du in aller Regel auf einer Plakette auf dem Anhänger selbst.

Wenn du schwereres Gerät bewegen willst, hast du die Möglichkeit, deine Lizenz um die Schlüsselzahl 96 zu erweitern. Mit diesem Zusatz darfst du dann Gespanne mit einer zulässigen Gesamtmasse von 4,25 Tonnen steuern, dies reicht schätzungsweise für 90 % aller handelsüblichen Wohnwagen. Für den Erwerb der Schlüsselzahl 96 bedarf es lediglich 2,5 Stunden gesonderten Theorieunterrichts sowie mindestens 3,5 Stunden Praxis, eine abschließende Prüfung ist nicht erforderlich. Die nötige Schulung kannst du bequem parallel zur Führerscheinausbildung absolvieren, selbstverständlich aber auch jederzeit nachholen.      

4. „Papiere, bitte!“: Der Führerschein als Ausweisdokument

In Deutschland herrscht Ausweispflicht: Gemäß § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) ist der Besitz eines gültigen amtlichen Ausweisdokuments gesetzlich vorgeschrieben. Obwohl auch der Führerschein wichtige Daten zur Feststellung deiner Identität enthält, ist die Fahrerlaubnis im Unterschied zu Personalausweis und Reisepass kein gleichwertiges Ausweisdokument. Als Altersnachweis im Kino oder an der Supermarktkasse mag der Führerschein genügen, in einer Polizeikontrolle oder auf Reisen aber nicht. Wenn du dich ans Steuer setzt, musst du den Führerschein (genauso wie den Fahrzeugschein) natürlich trotzdem immer dabeihaben, ansonsten riskierst du ein Verwarngeld.

5. Die Straßen dieser Welt: Autofahren im Ausland

Dein Führerschein ist der hierzulande anerkannte amtliche Nachweis deiner Fahrkompetenz – doch wie steht es um die Gültigkeit deiner Fahrerlaubnis im Ausland? Deutsche Führerscheine sind in allen 27 Mitgliedsstaaten der EU sowie des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Liechtenstein) nahezu uneingeschränkt anerkannt. Ob Durchreise oder dauerhafter Aufenthalt, solange du dich an die jeweils geltenden Verkehrsregeln hältst, stehen dir die Straßen jener Länder offen.

Im außereuropäischen Ausland solltest du hingegen einen Internationalen Führerschein mitführen. Dieses Zusatzdokument kannst du bei deiner Führerscheinstelle für ca. 15 Euro beantragen. Universelle Gültigkeit besitzt allerdings auch der Internationale Führerschein nicht, bei geplanten Autoreisen oder gar Auswanderung solltest du dich frühzeitig über die Gesetzeslage vor Ort informieren.     

6. Führerschein ade: Verkehrsdelikte am und abseits des Steuers

Wer acht Punkte im Flensburger Fahreignungsregister anhäuft, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss erwischt wird, oder sich der Unfallflucht schuldig macht, wird im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Verkehr gezogen. Auch bei Geschwindigkeitsverstößen drohen mehrmonatige Fahrverbote. Aber wusstest du, dass verkehrswidriges Verhalten auch abseits des Steuers deinen Führerschein gefährden kann? So können gemäß Bußgeldkatalog auch Radfahrer und in Ausnahmefällen sogar Fußgänger entsprechend sanktioniert werden. Und auch der Beifahrersitz schützt bei nachgewiesenem Drogenkonsum nicht vor Verlust der Fahrerlaubnis. Das Fortbewegungsmittel entscheidet einzig über das Strafmaß, nicht aber über die Gültigkeit der Verkehrsregeln.

7. Wie läppisch!

Vom handbeschriebenen, grauen Faltblatt über ein mehrseitiges Dokument in prägnantem Rosa zur handlichen Scheckkarte mit biometrischem Lichtbild: Im Lauf der Zeit hat sich das Erscheinungsbild des Führerscheins mehrfach verändert. Die umgangssprachlich weitverbreitete Bezeichnung „Lappen“ verweist ursprünglich auf das dünne Papier, auf dem die Fahrerlaubnis bis 1986 ausgehändigt wurde. Mit Einführung des einheitlichen EU-Führerscheins 2013 und der damit verbundenen Umtauschaktion ist der Farben- und Formenvielfalt zwar ein vorläufiges Ende gesetzt, zumindest im Volksmund aber wird der „Lappen“ ganz bestimmt auch diese Änderung überdauern.

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Warum der Führerschein mehr als nur ein Stück Hartplastik ist, spürst du erst, wenn du ihn in deinen eigenen Händen hältst. Wir verhelfen dir in kürzester Zeit zur Fahrerlaubnis – worauf wartest du noch?