Verkehrskontrolle: Ablauf, Rechte und Pflichten

Als Verkehrsteilnehmer unterliegst du auf öffentlichen Straßen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Zur Überwachung der dort festgeschriebenen Regeln darf die Polizei dich grundsätzlich jederzeit und unbegründet anhalten und kontrollieren. Allerdings sind auch der Staatsgewalt dabei klare Grenzen gesetzt. Ob Routine-Überprüfung oder Ernstfall, damit du in der Verkehrskontrolle nicht zu deinem eigenen Nachteil handelst, ist es wichtig, deine Rechte und Pflichten zu kennen!

Keep Calm and Carry On

Nur weil du im Zuge einer Verkehrskontrolle angehalten wirst, heißt das nicht zwangsläufig, dass du unter Verdacht stehst. Bewahre deshalb Ruhe, indem du dir bewusst machst, dass du nichts falsch gemacht und folglich auch nichts zu befürchten hast.

In jedem Fall musst du einem polizeilichen Haltegebot Folge leisten, ansonsten drohen empfindliche Strafen. Mit reinem Gewissen kannst du den Beamten dann höflich und gelassen gegenübertreten und – gemäß der im weiteren Verlauf dieses Artikels beschriebenen Pflichten – kooperieren.

„Führerschein und Fahrzeugpapiere, bitte!“

Im Falle einer Verkehrskontrolle musst du sowohl deine Person als auch dein Fahrzeug jederzeit mit gültiger Dokumentation ausweisen können. Hierzu benötigst du deinen Führerschein sowie die Zulassungsbescheinigung I, im Volksmund weiterhin besser bekannt als Fahrzeugschein. Dieser beinhaltet ausführliche technische Informationen zum Auto, persönlichen Daten des Fahrzeughalters sowie den Termin für die nächste Hauptuntersuchung.

Die benötigten Dokumente musst du bei jeder Fahrt im Original mitführen, selbst eine beglaubigte Kopie gilt bei einer Kontrolle als nicht ausreichend. Wirst du ohne Führer- oder Fahrzeugschein erwischt, droht jeweils ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro. Das ist in aller Regel für den Geldbeutel zwar zu verschmerzen und gilt auch verkehrsrechtlich „nur“ als sogenannter B-Verstoß, als Fahranfänger solltest du dennoch sicherstellen, stets die notwendigen Papiere mitzuführen. Denn schon zwei B-Verstöße in der Probezeit ziehen eine zweijährige Verlängerung selbiger nach sich.

„Bitte einmal den Kofferraum öffnen.“

Gemäß StVO bist du verpflichtet, auf jeder Fahrt Warndreieck, Warnweste und einen ordnungsgemäß bestückten Verbandskasten mitzuführen. Vom tatsächlichen Vorhandensein und Zustand dieser Ausstattung darf sich die Polizei im Zuge einer Verkehrskontrolle überzeugen.  

Kannst du die nötigen Gegenstände nicht vorzeigen, kostet dich das im Fall von Warndreieck und -weste je 15 Euro, ein nicht vorhandener, unvollständiger oder abgelaufener Verbandskasten schlägt mit 5 Euro zu Buche.

Weiterhin können die Ordnungshüter die HU-Plakette, die Licht- und Bremsanlagen, die Profiltiefe der Reifen und die Beladung deines Fahrzeugs kontrollieren. Entsprechenden Anweisungen darfst du dich deshalb nicht verweigern, bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder.

„Mal pusten, bitte.“

Auch deine Tauglichkeit als Fahrer musst du auf Anfrage unter Beweis stellen. Jedoch unterliegen die Beamten hierbei bei der Überprüfung ihrerseits gewissen Auflagen. So ist etwa ein Alkohol- oder Drogentest nur zulässig, wenn ein begründeter Anfangsverdacht besteht, etwa weil du durch deinen Fahrstil oder dein Gebaren aufgefallen bist oder ein Spürhund angeschlagen hat.

Der bekannte Atemalkohol-Test ist grundsätzlich nicht verpflichtend. Diesbezüglich unterliegst du keiner Mitwirkungspflicht und kannst dich dem Prozedere verweigern. Gleiches gilt für die Abgabe einer Urinprobe. In Ausnahmefällen, d.h. bei konkretem Verdacht, können die Polizisten zwar auch ohne richterlichen Beschluss einen Bluttest anordnen, in der Regel braucht es dazu aber genau jenen. Stimmst du aus freien Stücken einer Blutentnahme zu, verwirkst du deine bestehenden Rechte.

Wenn du ohnehin nüchtern bist, ist es mitunter dennoch ratsam, auch einer solchen, nicht verpflichtenden Maßnahme zuzustimmen. So beschleunigst du den Vorgang und ersparst dir mitunter lästige Diskussionen.      

Kenne deine Rechte!

Entgegen der weitläufigen Meinung bist du als Fahrer nicht verpflichtet, deinen Personalausweis mitzuführen oder vorzuzeigen. Auch eine Durchsuchung deiner Person, deines Handys sowie deines Fahrzeugs inklusive der von dir mitgeführten Koffer und Taschen übersteigt die im Rahmen einer Verkehrskontrolle geltenden, polizeilichen Befugnisse und erfordert einen konkreten Verdacht oder entsprechenden Beschluss.

Wenn dich die Polizisten in ein Gespräch verwickeln, kannst du von deinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machen und auf genauere Angaben verzichten. Solltest du mit einem bestimmten Verdacht konfrontiert werden, belaste dich unter keinen Umständen durch unüberlegte oder zu freizügige Auskünfte selbst.

Dein Freund und Helfer?

Aus unterschiedlichen Gründen stehen viele Menschen der Staatsgewalt grundsätzlich kritisch gegenüber. Selbstverständlich gibt es auch in den Reihen der Verkehrspolizei schwarze Schafe, die durch Missbrauch der ihnen aufgetragenen Autorität negativ auffallen. Gleichzeitig ist die Verkehrskontrolle in aller Regel ein Routinevorgang und der Großteil der Beamten hat kein Interesse daran, die Situation eskalieren zu lassen.

Auch du solltest als Verkehrsteilnehmer unabhängig deiner Gesinnung im Kontakt mit der Polizei um ein respektvolles Auftreten bemüht sein. Sofern du die nötige Höflichkeit und Kooperationsbereitschaft an den Tag legst, sind auch die Beamten eher geneigt, im Zweifel ein Auge zuzudrücken.

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