Begleitetes Fahren – der Führerschein mit 17

Begleitetes Fahren – der Führerschein mit 17

Du bist den Beifahrersitz leid und kannst es nicht erwarten, endlich selbst am Steuer zu sitzen? Der Führerschein für begleitetes Fahren („BF17“) ist die perfekte Gelegenheit,  um mit Vorsprung in die mobile Unabhängigkeit zu starten! Damit kommst Du nicht nur früher als Deine Altersgenossen in den Besitz einer Fahrerlaubnis, BF17 garantiert Fahranfängern zudem einen entspannten und sicheren Einstieg in den Straßenverkehr.

Wir haben für Dich die wichtigsten Informationen und Vorteile zum Führerschein mit 17 zusammengestellt.

Voraussetzungen

Beginnen kannst Du die Fahrausbildung für den Führerschein mit 17 schon im Alter von 16-einhalb Jahren. Hierzu musst Du lediglich einen entsprechenden Antrag ausfüllen und bei der Führerscheinstelle Deines Wohnortes einreichen. Wir haben die notwendigen Formulare vorrätig und helfen Dir gerne bei der Antragstellung!

Ausbildung

Als BF17-Fahrschüler erhältst Du die gleiche Ausbildung wie Jugendliche, die den Führerschein regulär mit 18 Jahren erwerben, also Unterricht, Fahrstunden, theoretische und praktische Prüfung. Die Theorieprüfung kannst Du bereits drei Monate vor Deinem 17. Geburtstag ablegen, die praktische Prüfung frühestens einen Monat davor.

Führerschein

Wenn Du die Prüfung bestehst, erhältst Du mit Vollendung Deines 17. Lebensjahres eine sogenannte „Prüfungsbescheinigung“. Das ist Deine Genehmigung, in Begleitung der von Dir ausgewählten Personen zu fahren. Mit dem Erwerb der Prüfungsbescheinigung beginnt für Dich wie für alle Fahranfänger die zweijährige Probezeit. Du kannst nun ein ganzes Jahr Erfahrung am Steuer sammeln und bekommst pünktlich zum 18. Geburtstag Deinen regulären Führerschein. Genau wie diesen späteren „Kartenführerschein“, bist Du gesetzlich verpflichtet, Deine Prüfungsbescheinigung zusammen mit einem Lichtbild-Ausweis bei all Deinen Fahrten mitzuführen.

Deine Prüfungsbescheinigung beinhaltet übrigens auch die Fahrerlaubnisklassen AM, L und S. Du bist somit berechtigt, zweirädrige Kleinkrafträder und landwirtschaftliche Zugmaschinen zu fahren. Und es kommt noch besser: Da Du das für diese Klassen vorgeschriebene Mindestalter von 16 Jahren bereits erreicht hast, darfst Du die entsprechenden Fahrzeugtypen schon jetzt ohne Begleitung fahren. Also ab aufs Mofa – oder auf den Traktor!

Begleitetes Fahren

Wie der Name "Begleitetes Fahren" bereits erahnen lässt, darfst Du bis zu Deinem 18. Geburtstag ausschließlich im Beisein der von Dir ausgewählten Begleitpersonen Auto fahren („Begleitauflage“). Diese müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mehr als fünf Jahren ununterbrochen den PKW-Führerschein besitzen und dürfen nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben. Außerdem gelten während der Fahrten auch für Deine Begleitpersonen die 0,5-Promillegrenze und das Drogenverbot.

Achtung: Als Begleitperson gilt nur, wer namentlich in Deiner Prüfungsbescheinigung genannt ist! Deshalb musst Du schon im Antrag auf BF17 mindestens eine Begleitperson angeben. Die Anzahl der Begleiter ist jedoch nicht begrenzt und kann im Nachhinein beliebig erweitert werden.

Wir halten für Begleitpersonen eine Vielzahl an Ratschlägen und Informationen bereit. Zögert nicht, uns jederzeit darauf anzusprechen! 

Gesetzliche Bestimmungen

Anders als Dein Fahrlehrer darf die Begleitperson nicht aktiv in das Verkehrsgeschehen eingreifen, sondern Dich lediglich als Ansprechpartner unterstützen. Das bedeutet, dass die Verantwortung für Dein Fahrverhalten grundsätzlich bei Dir liegt. Gesetzlich bist Du somit mit allen anderen Verkehrsteilnehmern gleichgestellt.

Ein Verstoß gegen die Begleitauflage, also das Fahren ohne Begleitung, ist alles andere als ein Kavaliersdelikt und hat für Dich schwere Folgen: Zusätzlich zu einem Bußgeld und der Verlängerung Deiner Probezeit wird Dir Deine Fahrerlaubnis entzogen. Deine Prüfungsbescheinigung bekommst Du in diesem Fall erst nach erfolgreicher Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar zurück. 

Da es sich bei BF17 um eine zunächst nur in Deutschland gültige Sonderregelung handelt, darfst Du auch mit Begleitperson nicht auf ausländischen Straßen unterwegs sein. Einzige Ausnahme hiervon ist Österreich, wir empfehlen Dir aber aus Versicherungsgründen dringend, unseren südlichen Nachbarn erst nach Rücksprache mit Deiner Haftpflichtversicherung einen Besuch abzustatten.

Mit BF17 sicher in die Selbstständigkeit starten!

Das Fahren in Begleitung einer erfahrenen und Dir vertrauten Person ist der ideale Start in eine selbstständige und verantwortungsbewusste Verkehrsteilnahme. B17-Fahranfängerinnen haben später ein nachweislich niedrigeres Unfallrisiko und bekommen deshalb bei vielen Versicherungen günstigere Tarife.

Und: Wenn Du Deine Fahrausbildung rechtzeitig beginnst, ersparst Du Dir später den doppelten Lern- und Prüfungsstress während des Abis oder in der Ausbildung.

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Von der Antragstellung bis hin zur erfolgreichen Fahrprüfung: Wir unterstützen Dich und Deine Begleitperson(en) auf dem Weg zum Führerschein mit 17. Vereinbare noch heute einen Termin für ein kostenloses Beratungsgespräch!