Kinder im Straßenverkehr

Ob auf Erkundungstour mit Rad, Roller oder Inline-Skates, auf dem Schulweg oder als Autoinsassen auf dem Beifahrer- oder Rücksitz: Kinder nehmen von klein auf sowohl aktiv als auch passiv am Verkehrsgeschehen teil. Doch die Verkehrswelt wird zunehmend komplexer – und damit auch gefährlicher. Aufgrund des kontinuierlich zunehmenden Verkehrsaufkommens ist die kindliche Bewegungsfreiheit vielerorts schon heute stark eingeschränkt.

„Kinder sind keine kleinen Erwachsenen.“ Dieser in der Kinderrechtsbewegung dogmatische Ausspruch gilt auch uneingeschränkt für den Straßenverkehr! Denn nicht nur aufgrund ihrer Körpergröße, sondern auch wegen ihres nonkonformen Verhaltens werden Kinder von anderen Verkehrsteilnehmern besonders häufig übersehen. Für die größtmögliche Sicherheit auf unseren Straßen braucht es deshalb mehr als kindgerechte Verkehrserziehung. Vor allem wir motorisierten Verkehrsteilnehmer müssen hierzu unseren Beitrag zum Schutz der Bedürftigen leisten!   

Kindliche Mobilität

Für Kinder ist die Welt ein riesiger Abenteuerspielplatz. Denn im Zuge ihrer Entwicklung spielt Bewegung eine entscheidende Rolle. In der Interaktion mit ihrer Umwelt erlernen und trainieren Kinder nicht nur psychomotorische Fähigkeiten, auch die Heranbildung von räumlichem Vorstellungsvermögen und der Wahrnehmung von Entfernung, Geschwindigkeit und Zeit vollzieht sich im unmittelbaren Erfahren ihres Lebensraumes.

Für Kinder sind Verkehrsräume deshalb weit mehr als bloße Transportwege, es sind Erlebnis-, Erfahrungs- und Sozialisationsorte. So wird die Einfahrt vor dem elterlichen Haus schnell zur Spielstätte, die Bushaltestelle vor der Schule fungiert gleichzeitig als Treffpunkt. Weil Kinder auch ein Gefahrenbewusstsein erst entwickeln müssen, finden sicherheitsrelevante Überlegungen dabei in der Regel nicht Eingang in die Planung.

Im Unterschied zu vielen Tieren ist uns Menschen ein ausgeprägter Überlebensinstinkt nicht angeboren. Selbstschutz und der „gesunde Menschenverstand“ müssen wir uns erst aneignen und sind somit nicht Grundlage kindlichen Handelns. Du solltest dich daher nie darauf verlassen, dass Kinder im Straßenverkehr vernunftgesteuert oder regelkonform agieren.     

Verantwortungsvoll unterwegs

Für dich als Autofahrer sind Kinder also grundsätzlich unberechenbar. Umso wichtiger, dass du innerhalb von Städten und Ortschaften am Steuer jederzeit erhöhte Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme walten lässt. Es braucht nicht erst den plötzlich zwischen geparkten Autos hervorkullernden Ball, um wachsam zu sein – nicht jede vermeintliche Gefahr kündigt sich schließlich mit einem derart deutlichen Warnsignal an. Sobald du Kinder auf dem Gehweg oder in der Nähe der Fahrbahn erblickst, musst du auf alles vorbereitet sein.

Doch selbst wenn in deinem Blickfeld keine Kinder erscheinen, solltest du abhängig von deiner Umgebung vorausschauend und bremsbereit fahren. In der Nähe von Kitas, Kindergärten und Schulen ist selbstverständlich besondere Vorsicht geboten. Aber auch Spiel- und Sportplätze, Bus- und Bahnhaltestellen und Wohngegenden im Allgemeinen werden von Kindern hochfrequentiert und wie beschrieben gerne auch umfunktioniert. Weiterhin sind Ein- und Ausfahrten sowie dicht geparkte Fahrzeugreihen potentielle Gefahrenquellen für Kinder.      

Eine besondere Verantwortung gegenüber jungen Verkehrsteilnehmern konstatiert im Übrigen auch der Gesetzgeber. So heißt es in der Straßenverkehrsordnung (§ 3 Abs. 2a): „Der Fahrzeugführer muss sich gegenüber Kindern […], insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist“.

Kinder als Autoinsassen  

Schutzbedürftig sind Kinder nicht nur auf der Straße, sondern auch innerhalb des Fahrzeugs: Wenn du Säuglinge oder Kleinkinder chauffierst, musst du deshalb spezielle Sicherheitsvorkehrungen treffen. In Deutschland gilt seit 1993 eine gesetzliche Kindersitzpflicht. Junge Mitfahrer dürfen demnach bis zur Vollendung ihres 12. Lebensjahres und bei einer Körpergröße von unter 150 cm nur in speziell gesicherten Kindersitzen transportiert werden.

Dabei müssen diese klar definierten Anforderungen genügen: Geeignet sind nur jene Kindersitze, die eine Zulassung gemäß UN/ECE-Regelung 44 oder 129 in Form eines entsprechenden Prüfzeichens haben. Weiterhin muss der Sitz möglichst genau auf Körpergewicht und -größe des Kindes zugeschnitten sein; hierbei helfen gesetzlich vorgeschriebene Klassifikationen.

Doch Achtung: Nicht alle Kindersitze passen auf jeden Autositz. So sind einige Modelle nur mit bestimmten Fahrzeugtypen oder -modellen kompatibel. Du solltest deshalb beim Kauf eines Kindersitzes nicht nur genau auf die Kennzeichnung achten, sondern auch auf die Verwendbarkeit. Um sicherzustellen, dass du die richtige Wahl triffst, lässt du dich am besten fachkundig beraten!

„Alles anschnallen!“

Obwohl der Gurt bekanntermaßen entscheidend zur Sicherheit aller Fahrzeuginsassen beiträgt, haben viele Erwachsene Schwierigkeiten beim Anschnallen ihrer Schützlinge. Doch ein falsch geführter oder angelegter Gurt wird selbst zum Sicherheitsrisiko. Achte vor allem darauf, dass der Gurt auch wirklich lang genug ist und du beim Einbau eines Kindersitzes nicht Becken- und Schultergurt vertauschst.

Vor jedem Fahrtantritt solltest du dich dann sorgfältig vergewissern, dass deine kleinen Passagiere richtig angeschnallt sind und im Zweifel assistieren. Überprüfe, dass der Gurt nicht verdreht ist oder zu locker sitzt. Beachte die vorgegebene Gurtführung und fixiere deinen jungen Fahrgast, indem du den Gurt straffziehst.     

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