Neue Regeln im Straßenverkehr

Wie die meisten Gesetzbücher ist auch die Straßenverkehrsordnung ein dynamisches Regelwerk. Neue Technologien, Erkenntnisse aus der Verkehrsforschung, aber auch Veränderungen im Mobilitätsverhalten erfordern eine kontinuierliche Anpassung der Gesetzeslage. So hat der Bundestag im vergangenen Jahr verschiedene Reformen des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) verabschiedet, von denen einige pünktlich zu Beginn des neuen Kalenderjahres nun in Kraft treten.

Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Angesichts der an vielen Stellen verschärften Sanktionen für Verkehrsverstöße bist Du deshalb gut beraten, Dich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut zu machen. Unsere Übersicht hilft Dir, die Eingewöhnungszeit möglichst kurz zu gestalten und 2020 unnötige Bußgelder und Punkte zu vermeiden.

Falschparken

Durch das stetig steigende Verkehrsaufkommen sind die Straßen in vielen deutschen Innenstädten verstopft. Der daraus resultierende Mangel an Parkplätzen verleitet viele Autofahrer, unerlaubte Abstellmöglichkeiten zu nutzen. Zumeist sind falsch geparkte Fahrzeuge ein Ärgernis für andere Verkehrsteilnehmer und Fußgänger, wenn nicht sogar ein Sicherheitsrisiko. Der Gesetzgeber reagiert deshalb nun mit einer deutlichen Erhöhung der fälligen Bußgelder: Das Parken auf Fuß- oder Radwegen sowie in zweiter Reihe wird fortan mit bis zu 100 Euro geahndet. Bei einem schwerwiegenden Verstoß, d.i. eine erhebliche Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, droht sogar ein Punkt im Flensburger Verkehrsregister. Auch Schutzstreifen sind ab sofort für Autofahrer tabu. Die Dauer des Falschparkens gilt dabei übrigens grundsätzlich nicht als mildernder Umstand.      

Rettungsgasse

Bei einem Stau sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, Einsatzkräften durch Bildung einer Rettungsgasse zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen das problemlose Erreichen der Unfallstelle zu ermöglichen. Wer sich nicht an dieser Prozedur beteiligt oder diese gar behindert, dem droht eine Geldstrafe zwischen 200 und 320 Euro, vorübergehender Führerscheinentzug und ein Punkt in Flensburg. Auch die leider immer wieder zu beobachtende unerlaubte Nutzung der Rettungsgasse durch egoistische Autofahrer, wird durch die Novellierung der Straßenverkehrsordnung entsprechend strikt geahndet.

Fahrgemeinschaften und Carsharing

Vor allem unter jungen Verkehrsteilnehmern erfreuen sich Share-Economy-Modelle wachsender Beliebtheit: Fahrgemeinschaften, Mitfahrgelegenheiten und Carsharing entlasten Umwelt und Verkehr. Diesen Umstand honoriert der Gesetzgeber und schafft zum neuen Jahr Anreize in Form von exklusiven Parkmöglichkeiten und Spuren. Mit entsprechender Beschilderung können so fortan etwa auch Busspuren für Fahrzeuge mit drei oder mehr Insassen freigegeben werden. Die Umsetzung obliegt dabei den Städten und Gemeinden. Ein ebenfalls neu eingeführtes Schild ermöglicht es den zuständigen Straßenverkehrsämtern, zukünftig Parkplätze exklusiv für Carsharing und Elektroautos zu designieren.

Radfahrer

Mit einem Paket verschiedener Maßnahmen erhofft das BMVI, die im Straßenverkehr besonders gefährdeten Radfahrer besser zu schützen. Den zuvor gesetzlich nur vage definierten Sicherheitsabstand beim Überholen von Fahrrädern ist nun innerorts auf 1,5 Meter, außerorts auf 2 Meter festgelegt. Mit neuen Verkehrsschildern können Städte und Kommunen Fahrradstraßen und Radschnellwege einrichten und erweitern. Geplant ist zudem die Einführung eines grünen Pfeils an Ampeln, der parallel zu dem für Autofahrer bekannten Symbol das Rechtsabbiegen bei Rot ausschließlich für Fahrradfahrer erlaubt.

Führerschein

Trotz weitreichender Proteste von Experten plant Verkehrsminister Scheuer für 2020 weitreichende Reformen der Führerscheinausbildung und -zulassung. Um die Nutzung von Elektro- und Automatikautos zu fördern, soll schon bald statt einer zusätzlichen Prüfung lediglich ein einmaliges Fahrtraining zur Nutzung eines Schaltwagens ausreichen.

Eine bereits vom Bundesrat genehmigte Liberalisierung der Fahrerlaubnis-Verordnung soll unter bestimmten Voraussetzungen auch Autofahrern die Nutzung von Leichtkrafträdern bis 125cc ermöglichen. Demnach sollen alle Autofahrer, die mindestens 25 Jahre alt sind und seit fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, zukünftig in den vermeintlichen Genuss einer radikal verkürzten Ausbildung kommen. Auch das Mindestalter zum Mopedfahren wird von 16 auf 15 Jahre gesenkt. Über die Umsetzung dieser Neuregelungen entscheiden allerdings die Bundesländer.

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