Radfahrer von vorn, Skater von links:

Weniger Schilder, mehr Rechte für Radler

Dass Du auf schwächere Verkehrsteilnehmer besondere Rücksicht nehmen musst, weißt Du natürlich. Dazu gehören nicht nur Fußgänger, sondern auch alle Zweiradfahrer und Skater. Grade auf Radler solltest Du in Zukunft noch besser Acht geben. Denn sie haben durch die StVO-Reform seit 1. September 2009 mehr Rechte.

Du solltest Dich daher nicht wundern, wenn Dir in einer Einbahnstraße Radfahrer entgegen kommen. Und beim Abbiegen musst Du jetzt noch mehr aufpassen, denn viele Radwege dürfen seit neuestem in beide Richtungen befahren werden. Das heißt, dass Du sowohl auf entgegenkommende als auch auf hinter oder neben Dir fahrende Radler achten musst.

Radwege müssen nur noch dann benutzt werden, wenn dies durch ein blaues Schild mit einem Fahrrad vorgeschrieben wird. Es sind daher mehr Radfahrer auf der Straße unterwegs als früher. Achte hier beim Überholen auf ausreichenden Abstand und riskiere keine waghalsigen Manöver. Noch mehr aufpassen musst Du natürlich, wenn das Fahrrad einen Transportanhänger für Kinder hat, was seit September ebenfalls offiziell erlaubt ist.

Rodungen im Schilderdschungel
Durch die neuen Regelungen wird für Dich aber auch einiges einfacher. Es sollen nämlich viele überflüssige Verkehrszeichen nach und nach abgeschafft werden, sodass der Schilderwald ein wenig gelichtet wird. Es gibt z.B. nur noch jeweils ein einheitliches Zeichen für Bahnübergänge und für Einbahnstraßen.

Ein neues Schild gibt es aber auch. Es zeigt einen Inline-Skater und daneben das Wort „frei“. Wo dieses Zeichen aufgestellt ist, dürfen Skater auch außerhalb von Fußgängerwegen, z.B. auf der Straße, fahren. Wenn Du selbst Inline-Skates besitzt, kannst Du Dich jetzt also über ein neues Stück Freiheit freuen. Wenn Du es aber beim Autofahren mit Skatern auf der Straße zu tun bekommst, gilt dasselbe wie bei Radlern: Ganz besondere Vorsicht ist geboten!

Auf der Autobahn wird gespurt
Hier wirst du zwar hoffentlich keine Skater oder Radler treffen, aber auch auf der Autobahn gelten neue Regeln: Auf dem Einfädelungsstreifen (dem ehemaligen Beschleunigungsstreifen) darfst Du jederzeit schneller fahren als die Fahrzeuge auf der durchgehenden Spur, auf dem Ausfädelungsstreifen (früher Verzögerungsstreifen) nur, wenn der Autobahn-Verkehr stockt. Und die dritte Spur ist neuerdings für alle Gespanne mit Anhänger verboten. 

Achtung, teuer!
Denke immer daran: durch Regelverstöße gefährdest Du nicht nur Dich und andere, sondern riskierst auch teure Strafen und Punkte in Flensburg. Hier ein Auszug aus dem aktuellen Bußgeld-Katalog:

  • Zu schnelles Fahren: 70 - 760 €
  • Rote Ampel überfahren: 90 €
  • Vorfahrt missachtet: 100 €
  • Überholverbot missachtet: 150 €
  • Verstoß gegen Null-Promille-Regelung für Fahranfänger: 250 €
  • Drängeln: 75 - 400 €

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