Leichtkrafträder für alle?

Pläne des Bundesverkehrsministeriums zu einer möglichen Änderung der Fahrerlaubni-Verordnung sorgten im vergangenen Monat für Schlagzeilen. Ein öffentlich gewordener Entwurf sieht vor, Umfang und Inhalt der Motorradausbildung für Inhaber der Führerscheinklasse B drastisch zu reduzieren. Worum geht es genau?

Die aktuelle Gesetzeslage

Wer bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis einer anderen Klasse ist, verfügt nachweislich bereits über fundiertes Wissen und kann schon heute sowohl die theoretische als auch die praktische Ausbildung für den Motorradführerschein erheblich verkürzen. Im Fall einer solchen „Führerscheinerweiterung“ müssen statt der üblichen 12, lediglich sechs Doppelstunden Grundunterricht sowie vier motorradspezifische Einheiten á 90 Minuten absolviert werden, um zur Fahrprüfung zugelassen zu werden.

Auch in der Theorieprüfung reduziert sich der Anteil der zu beantwortenden Fragen zum Grundstoff bei einer Führerscheinerweiterung von zwanzig auf zehn Fragen. Hinzu kommen weitere zehn Fragen zum Zusatzstoff der Klasse A.

Die Pläne des Verkehrsministeriums  

Verkehrsminister Andreas Scheuer will laut den jüngst bekannt gewordenen Plänen die Fahrerlaubnis-Verordnung ändern und Autofahrern den Zugang zum Motorradführerschein weiter erleichtern. Demnach sollen alle Autofahrer, die mindestens 25 Jahre alt sind und seit fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, zukünftig in den vermeintlichen Genuss einer radikal verkürzten Ausbildung kommen. Inhalte wie "Schutz des Fahrers", "Besondere Gefahren" und "Fahrtechnik und Fahrphysik" könnten aus den Lehrplänen getilgt werden. Auch einer Fahrprüfung bedürfte es dann nicht mehr.

Lediglich fünf praktische Fahrstunden und eine 90-minütige Theorieeinheit sollen dann ausreichen, den Führerschein um die sogenannte Schlüsselzahl 195 zu erweitern. Dies würde dann zum Fahren von Leichtkrafträdern mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW und einem Hubraum von 125 Kubikzentimetern berechtigen. Bislang ist in dem Führerschein der Klasse B nur das Fahren von Kleinkrafträdern mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h inbegriffen. Eine entsprechende Gesetzesänderung würde somit die separate Fahrerlaubnis A1 ersetzen.

Experten schlagen Alarm

Unfallforscher und Verkehrsexperten sind indes wenig angetan von den Plänen und warnen vor einem erhöhten Unfallaufkommen. Schließlich stellt das sichere Führen eines zweispurigen Fahrzeugs selbst erfahrene Autofahrer hinsichtlich der Fahrphysik und dem Erkennen von Gefahren vor völlig neue Herausforderungen. Auch nach Einschätzung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) würde im Fall einer Gesetzesänderung insbesondere von „Neu- und Wiedereinsteigern“ im Alter von 45 bis 55 Jahren eine hohe Gefahr ausgehen. Kritiker von Scheuers Entwurf sehen in dem Vorhaben zudem einen Widerspruch zu dem von der Bundesregierung erklärten Ziel, die Zahl der Verkehrstoten weiter zu senken.

Fazit

Wer auf zwei Rädern am Straßenverkehr teilnimmt, gilt nachweislich als besonders verletzlich. Im Unterschied zu schwereren Maschinen haben Leichtkrafträder zwar maximal „nur“ 15 PS, doch bei Geschwindigkeiten von über 100 km/h ist jeder Unfall potenziell lebensgefährlich. Eine fundierte Ausbildung ist zwingend erforderlich, um den alltäglichen Herausforderungen im Sattel gerecht werden zu können.

Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanzahl an Ausbildungsstunden handelt es sich um eine verbindliche Empfehlung. In der Praxis entscheiden sich die meisten Zweirad-Neulinge für zusätzliche Fahrstunden, um die nötige Sicherheit zu erlangen. Angesichts dieser auch wissenschaftlich belegten Erfahrungswerte, scheinen die jüngsten Vorschläge von Verkehrsminister Scheuer unverantwortlich. Ob und inwieweit eine Liberalisierung der geltenden Regeln in absehbarer Zeit realisiert werden kann, bleibt abzuwarten. Wir empfehlen allen angehenden Bikern unabhängig von Gesetzeslage und Führerscheinklasse, den Weg zur Fahrerlaubnis in keinem Fall abzukürzen.  

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