Nur wer nüchtern fährt, fährt sicher!

Don’t drink and bike!

Null Promille in der Probezeit: Dass für Biker die gleichen Regeln gelten wie für Autofahrer, dürfte jedem einleuchten. Doch Mofa-, Roller- und Mopedfahrern ist oft nicht klar, an welche Promille-Grenzen sie sich halten müssen. Wir sagen es Dir.

Die Null-Promille-Regel greift für alle Kraftfahrer unter 21 Jahren und in der Probezeit! Das heißt, egal, auf welches motorisierte Fahrzeug Du Dich setzt: Solange Du den Führerschein auf Probe hast oder noch keine 21 bist, darfst Du absolut nichts getrunken haben. Das gilt auch für Moped und Leichtkraftrad – Du kannst Dich nicht damit herausreden, dass man dafür ja keinen „richtigen“ Führerschein braucht. Sogar ein Fahrrad mit Hilfsmotor kann schon ein Kraftfahrzeug sein!

Achtung: Bist Du über 21, aber noch in der Probezeit für die Klasse A oder B, gilt auch für Dein Leichtkraftrad die Null-Promille-Regel.

Verwirrt? Am einfachsten ist, generell nicht Motorrad, Roller oder Moped zu fahren, wenn Du etwas getrunken hast. Und auch das Fahrrad solltest Du besser stehen lassen. Denn erstens bist Du auf zwei Rädern und ohne Knautschzone im Straßenverkehr besonders gefährdet. Und zweitens kommst Du auch bei geringen Alkoholmengen im Blut schneller mal aus dem Gleichgewicht und kannst den Fall dann auch nicht mehr so gut abfangen. Schon durch einen Sturz aus dem Stand kannst Du Dich da richtig schlimm verletzen.

Unser Rat ist daher: Don’t drink and bike! Wenn Du Dir das zur Regel machst, bist Du auf der sicheren Seite.

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