Führerscheinklasse A

Für leidenschaftliche Biker führt langfristig kein Weg an einem Führerschein der Klasse A vorbei. Zwar gewähren auch die niedrigeren Leistungsklassen jede Menge Fahrvergnügen auf zwei Rädern, hemmungslos durchstarten lässt sich jedoch erst mit einer „vollwertigen“ A-Lizenz.

Die Ausbildung verläuft dabei aus unterschiedlichen Gründen nicht immer geradlinig. Wer sich allerdings nicht schon in jungen Jahren stufenweise ans Ziel kämpft, sieht sich später dann strikteren Bedingungen ausgesetzt.

Eine Klasse für sich

Ob Direkteinstieg oder Stufenmodell: Viele Wege führen zum Motorradführerschein. Doch gerade im Zweiradsegment ist Führerschein nicht gleich Führerschein. So unterscheiden wir gemäß der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) eine Vielzahl verschiedener Führerscheinklassen mit jeweils eigenen Voraussetzungen und Berechtigungen. Damit Du nicht den Überblick verlierst, hier einmal eine kurze Übersicht.  

Führerscheinklasse AM 

Beschreibung: Fahrräder mit Hilfsmotor
Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
Mindestalter: 15


Von routinierten Verkehrsteilnehmern und hartgesottenen Bikern auf der Straße oft verflucht oder belächelt, sind die in der Führerscheinklasse AM zusammengefassten Fahrzeugtypen für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren häufig die einzige Möglichkeit mobiler Unabhängigkeit. Der klassische „Rollerführerschein“ ist für junge Menschen in der Regel zwar nur eine kostengünstige Alternative, um die Zeit zum Erwerb einer Pkw-Fahrerlaubnis zu überbrücken, doch dem Charme und Gefühl bewusster Entschleunigung ikonischer Modelle wie der italienischen Vespa können sich selbst ansonsten bleifüßige Zweiradfans kaum entziehen.

Der Besitz einer Fahrerlaubnis in den Klassen A, A1, A2, B und T berechtigt dich zum Führen sämtlicher Fahrzeuge der Klasse AM. Darunter fallen neben verschiedenen Moped-Varianten übrigens auch dreirädrige Kleinkrafträder („Trikes“) und sogar vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge („Quads“) im niederen Leistungssegment.  

Führerscheinklasse A1

Beschreibung: Kleinkrafträder bis 50 cm3, max. Leistung: 4 kW
Höchstgeschwindigkeit: -
Mindestalter: 16


Deutlich zügiger voran kommst du mit der Fahrerlaubnis der Klasse A1. 2013 hat der Gesetzgeber zudem die bis dahin gültige Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren aufgehoben. Zur Rennmaschine aufmotzen darfst du deine 125er aber nicht, denn das Verhältnis zwischen Leistung und Leermasse darf maximal 0,1 kW/kg betragen.

Die Führerscheinklasse A1 ist der perfekte Einstieg in die Motorradwelt. So kommst du auf den flotten 125er-Maschinen nicht nur frühzeitig in den Genuss des Bikens, du kannst zudem bis zu deinem 18. Geburtstag bereits wertvolle Erfahrung im Sattel sammeln.

Führerscheinklasse A2

Beschreibung: Motorräder bis 35 kW (48 PS)
Höchstgeschwindigkeit: -
Mindestalter: 18


Motorräder der Klasse A2 verfügen über eine Motorenleistung von maximal 35 kW, das Verhältnis von Leistung und Gewicht ist auf 0,2 kW/kg begrenzt. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit entsprechender Maschinen liegt dabei in der Regel jenseits von 170 km/h. Während das Leistungsgefälle zur nächstniedrigeren A1-Lizenz also erheblich ausfällt, ist der Mehrgewinn stärkerer Motorräder zumindest für den alltäglichen Gebrauch nicht mehr allzu groß.

Führerscheinklasse A

Beschreibung: Motorräder mit unbegrenzter Leistung
Höchstgeschwindigkeit: -
Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg, 20 Jahre bei Erweiterung der Fahrerlaubnis A2


Der Führerschein Klasse A ist deine Eintrittskarte in die grenzenlose Freiheit auf zwei Rädern. Von nun an gelten keinerlei Leistungs- oder Geschwindigkeitsbegrenzungen mehr! Die Klasse A berechtigt auch zum Fahren sämtlicher Fahrzeugtypen der Klassen AM, A1 und A2, wobei dies in aller Regel für Zweiradfans angesichts der sich nun bietenden Möglichkeiten kaum noch von Interesse ist.

Früh übt sich: Das Stufenmodell

Eine Besonderheit in den Führerscheinausbildungen der Klasse A ist das sogenannte Stufenmodell. Dahinter verbirgt sich die Möglichkeit, nach einem Zeitraum von jeweils zwei Jahren in die nächsthöhere Leistungsklasse aufzusteigen. Wenn du beispielsweise als Besitzer der Fahrerlaubnis in der Klasse A2 nach zwei Jahren auch die A-Lizenz erwerben möchtest, musst du lediglich eine zeitlich reduzierte praktische Prüfung absolvieren! Die übliche Ausbildung entfällt somit vollständig.

Entdeckst du hingegen deine Leidenschaft fürs Biken erst später und beginnst die Motorradausbildung direkt mit Klasse A („Direkteinstieg“), warten auf dich 16 Doppelstunden Theorieunterricht, aufgeteilt in 12 Einheiten Grundstoff sowie vier weitere Einheiten, in denen zusätzlich spezifische Inhalte zum Kraftrad vermittelt werden. Der Umfang der praktischen Grundausbildung ist nicht verbindlich geregelt und richtet sich nach deinen individuellen Erfahrungen und Fähigkeiten. Entscheidend ist hier vor allem die Einschätzung deines Fahrlehrers. Unbedingt absolvieren musst du hingegen insgesamt 12 Sonderfahrten, darunter Autobahn-, Nacht- und sogenannte Überlandfahrten auf Land- und Bundesstraßen.

Der Schlüssel zum Erfolg: SZ 80

Wie gezeigt erlaubt das Stufenmodell, den Umfang der Ausbildung dramatisch zu reduzieren und bereits wesentlich früher in den Genuss eines Führerscheins der Klasse A zu kommen. Doch wer nicht frühzeitig startet und im Sattel die nötige Erfahrung sammelt, verwirkt diese Chance und darf die Ausbildung erst mit Vollendung des 24. Lebensjahres absolvieren.

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