Führerscheinklassen

Führerscheinklassen

Du willst so früh wie möglich in die mobile Unabhängigkeit starten oder bist nach Jahren hinter dem Steuer auf der Suche nach einem völlig neuen Fahrgefühl? Egal, ob Moped statt Schulbus oder ungezähmter Geschwindigkeitsrausch auf schwerer Maschine, die Antwort liegt auf zwei Rädern! Bevor Du Dich aber in den Sattel schwingen kannst, führt der Weg in jedem Fall zunächst auf den Übungsplatz Deiner Fahrschule.

Aber welche Ausbildung ist überhaupt die richtige für Dich? Welche Voraussetzungen gibt es und welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeugtypen? Im Buchstabendschungel der deutschen Führerscheinklassen verliert man schnell den Überblick. Als Orientierungshilfe haben wir für Dich in diesem Monat die wesentlichen Informationen zu den kleineren und großen Kraftfahrrädern zusammengestellt.

Früh übt sich… – die Mofa-Prüfbescheinigung

Beschreibung: Fahrräder mit Hilfsmotor
Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
Mindestalter: 15

Motorisierte Fahrräder, kurz Mofas, genießen eine Sonderstellung in der deutschen Straßenverkehrsordnung. Streng genommen zwar als Kleinkraftrad eingestuft, bedarf es zum Führen von Fahrrädern mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h von den von der Helmpflicht befreiten sogenannten Leichtmofas, lediglich einer Prüfbescheinigung. Die für den Erwerb einer solchen Bescheinigung erforderliche Ausbildung besteht aus nur sechs Doppelstunden Theorieunterricht a 90 Minuten sowie einer einzigen praktischen Einheit der gleichen Länge. Am Ende der Ausbildung steht eine Theorieprüfung, die frühestens drei Monate vor Vollendung des 15. Lebensjahres absolviert werden kann.

Der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ersetzt die Mofa-Prüfbescheinigung mit sofortiger Wirkung bzw. macht diese hinfällig. Da die gesetzlichen Rahmenbedingungen erst im Frühjahr 1980 in Kraft traten, genügt für Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden, ein gültiger Personalausweis als Fahrerlaubnis. Ebenfalls kurios: Die Mofa-Prüfbescheinigung ist auch die Voraussetzung für das Führen des vom Gesetzgeber „elektronische Mobilitätshilfen“ getauften Fahrzeugtyps, im Volksmund weitläufig bekannt unter dem Markennamen Segway.

Auf zwei, drei oder sogar vier Rädern – Führerscheinklasse AM  

Beschreibung: Kleinkrafträder bis 50 cm3, max. Leistung: 4 kW
Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
Mindestalter: 16

Von routinierten Verkehrsteilnehmern und hartgesottenen Bikern auf der Straße oft verflucht oder belächelt, sind die in der Führerscheinklasse AM zusammengefassten Fahrzeugtypen für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren häufig die einzige Möglichkeit mobiler Unabhängigkeit. Der klassische „Rollerführerschein“ ist für junge Menschen in der Regel zwar nur eine kostengünstige Alternative, um die Zeit zum Erwerb einer Pkw-Fahrerlaubnis zu überbrücken, doch dem Charme und Gefühl bewusster Entschleunigung ikonischer Modelle wie der italienischen Vespa können sich selbst ansonsten bleifüssige Zweiradfans kaum entziehen.

Die Ausbildung beinhaltet mindestens 12 Doppelstunden allgemeinen Theorieunterricht sowie zwei gesonderte Unterrichtseinheiten speziell für die Fahrzeugklasse. Für den praktischen Teil gibt es keine Auflagen bezüglich des Umfangs, Deine Eignung als Fahrzeugführer musst Du zusätzlich zu der obligatorischen Theorieprüfung aber auch in Form einer 30-minütigen Fahrprüfung unter Beweis stellen. Die Prüfung kannst Du frühestens einen Monat vor Deinem 16. Geburtstag absolvieren.

Der Besitz einer Fahrerlaubnis in den Klassen A, A1, A2, B und T berechtigt Dich zum Führen sämtlicher Fahrzeuge der Klasse AM. Darunter fallen neben verschiedenen Moped-Varianten, übrigens auch dreirädrige Kleinkrafträder („Trikes“) und sogar vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge („Quads“) im niederen Leistungssegment.

Darfs ein bißchen mehr sein? – Führerscheinklasse A1

Beschreibung: Leichtkrafträder bis 35 cm3, max. Leistung: 11 kW
Höchstgeschwindigkeit: -
Mindestalter: 16

Deutlich zügiger voran kommst Du mit der Fahrerlaubnis der Klasse A1. 2013 hat der Gesetzgeber zudem die bis dahin gültige Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren aufgehoben. Zur Rennmaschine aufmotzen darfst Du Deine 125er aber nicht, denn das Verhältnis zwischen Leistung und Leermasse darf maximal 0,1 kW/kg betragen.

Die Ausbildung ist umfangreicher und somit auch etwas kostspieliger als in der Klasse AM. So beträgt der theoretische Teil insgesamt 16 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten, davon 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden speziell fürs Motorradfahren. Der Umfang der praktischen Grundausbildung ist nicht verbindlich geregelt und richtet sich nach Deinen individuellen Erfahrungen und Fähigkeiten. Entscheidend ist hier vor allem die Einschätzung Deines Fahrlehrers. Unbedingt absolvieren musst Du hingegen insgesamt 12 Sonderfahrten, darunter Autobahn-, Nacht- und sogenannte Überlandfahrten auf Land- und Bundesstraßen. Die praktische Prüfung dauert 45 Minuten und kann frühestens einen Monat vor Vollendung des 16. Lebensjahres abgelegt werden.

Die Führerscheinklasse A1 ist der perfekte Einstieg in die Motorradwelt. So kommst Du auf den flotten 125er Maschinen nicht nur frühzeitig in den Genuss des Bikens, Du kannst zudem bis zu Deinem 18. Geburtstag bereits wertvolle Erfahrung im Sattel sammeln. Dies würdigt auch der Gesetzgeber in Form des sogenannten Stufenführerscheins: Dahinter verbirgt sich die Möglichkeit, nach einem Zeitraum von jeweils zwei Jahren in die nächsthöhere Leistungsklasse aufzusteigen. Wenn Du beispielsweise als Besitzer der Fahrerlaubnis in der Klasse A1 nach zwei Jahren auch die A2-Lizenz erwerben möchtest, musst Du lediglich eine zeitlich reduzierte praktische Prüfung absolvieren! Die übliche Ausbildung entfällt somit vollständig. Dennoch empfehlen wir Dir auch in diesem Fall, auf die Erfahrungen unserer Fahrlehrer zurückzugreifen und in ein paar Übungsstunden zu investieren. Die so gewährleistete Kontrolle Deiner eigenen Fähigkeiten gibt Dir die nötige Sicherheit und rentiert sich auch in finanzieller Hinsicht im Vergleich zu den Kosten im Fall der nicht bestandenen Prüfung.

Born to be wild – Führerscheinklasse A2

Beschreibung: Motorräder bis 35 kW (48 PS)
Höchstgeschwindigkeit: -
Mindestalter: 18

Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres stehst Du vor der Entscheidung: Auto- oder Motorradführerschein? Wer es sich leisten kann, absolviert beide Klassen parallel und spart so Geld. Und auch falls Du schon mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A liebäugelst, ist der „kleine Motorradführerschein“ eine lohnenswerte Investition in Deine mobile Zukunft. Motorräder der Klasse A2 verfügen über eine Motorenleistung von maximal 35 kW, das Verhältnis von Leistung und Gewicht ist auf 0,2 kW/kg begrenzt. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit entsprechender Maschinen liegt dabei in der Regel jenseits von 170 km/h. Während das Leistungsgefälle zur nächstniedrigeren A1-Lizenz also erheblich ausfällt, ist der Mehrgewinn stärkerer Motorräder für den alltäglichen Gebrauch nicht mehr allzu groß.

Die Ausbildung orientiert sich unmittelbar an Deinen persönlichen Vorerfahrungen. Als Besitzer einer Fahrerlaubnis A1 mit zwei Jahren Fahrerfahrung kannst Du sämtliche Einheiten überspringen und musst prinzipiell lediglich die praktische Prüfung ablegen. Wenn Du Deine Motorradausbildung jedoch mit der Klasse A2 beginnst, warten auf Dich 16 Doppelstunden Theorieunterricht, aufgeteilt in 12 Einheiten Grundstoff sowie vier weitere Einheiten, in denen zusätzliche Inhalte zum Kraftrad vermittelt werden. Die über die vorgeschriebenen 12 Sonderfahrten benötigten Fahrstunden legst Du gemeinsam mit Deinem Fahrlehrer fest. Die praktische Prüfung ist für Direkteinsteiger mit 60 Minuten anspruchsvoll: So musst Du zusätzlich zu der eigentlichen Fahrt insgesamt sechs sogenannte Grundaufgaben demonstrieren, dazu zählen unter anderem Slalomfahrten mit unterschiedlicher Geschwindigkeit und diverse Brems- und Ausweichmanöver.

Wenn Du aus der Klasse A1 aufsteigst, reduziert sich nicht nur die Dauer der praktischen Prüfung auf 40 Minuten, Du brauchst Deine Eignung zudem nur in vier statt sechs Grundaufgaben unter Beweis zu stellen. Für angehende Biker lohnt es sich deshalb enorm, die Führerscheinausbildung frühzeitig und langfristig zu planen!

Meister aller Klassen: Führerscheinklasse A

Beschreibung: Motorräder mit unbegrenzter Leistung
Höchstgeschwindigkeit: -
Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg, 20 Jahre bei Erweiterung der Fahrerlaubnis A2

Der Führerschein Klasse A ist Deine Eintrittskarte in die grenzenlose Freiheit auf zwei Rädern. Von nun an gelten keinerlei Leistungs- oder Geschwindigkeitsbegrenzungen mehr! Die Klasse A berechtigt auch zum Fahren sämtlicher Fahrzeugtypen der Klassen AM, A1 und A2, wobei dies in aller Regel für Zweiradfans angesichts der sich nun bietenden Möglichkeiten kaum noch von Interesse ist.

Wer seine Leidenschaft für das Motorradfahren erst später entdeckt, muss eine umfassende Ausbildung, bestehend aus 16 theoretischen Unterrichtseinheiten und mindestens 12 Sonderfahrten absolvieren. Besitzer einer Fahrerlaubnis der Klasse A2 mit zweijähriger Fahrerlaubnis können dank des Stufenmodells nicht nur die Ausbildung drastisch abkürzen, sondern im Unterschied zu Direkteinsteigern ganze vier Jahre früher in den Genuss unbegrenzter Pferdestärke kommen! Auch wenn Du eine A1-Lizenz später auf Klasse A erweitern möchtest, reduziert sich der Umfang der notwendigen Sonderfahrten um die Hälfte auf sechs Einheiten.

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Welche Ausbildung ist nun für Dich die richtige? Die Antwort hängt nicht nur von Deinem Alter und den gesetzlichen Bestimmungen ab: Eine sorgfältige Planung führt dank des flexiblen Stufenmodells zu erheblichen Zeit- und Geldersparnissen. Wir beraten Dich gerne ausführlich in einem unverbindlichen Erstgespräch. Vereinbare gleich einen Termin, wir freuen uns auf Dich!