Hinaus in die Ferne!

Fahren im Ausland – das ist neu!

Reisen ins Ausland musst Du gründlich vorbereiten, denn jedes Land hat eigene Bestimmungen, die es zu beachten gilt. Wir haben Dir einige wichtige Neuerungen in diesem Jahr aufgelistet. Vor der Fahrt solltest Du Dich aber besser noch einmal ganz ausführlich über Dein spezielles Reiseziel und die Länder, die Du auf Hin- und Rückfahrt durchquerst, informieren. Dabei hilft ein guter Reiseführer normalerweise weiter. Wenn Du ganz sicher gehen willst, kannst Du Dich an die jeweiligen Konsulate oder Verkehrsvereine wenden.

Großbritannien:

Wer mit Drogen wie Cannabis, Kokain oder Ecstasy am Steuer erwischt wird muss schon bei niedrigen Werten mit hohen Strafen rechnen: Bis zu 5.000 Britische Pfund Geldstrafe oder eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten sind vorgesehen.

Italien:

Ab Mitte des Jahres gibt es sogenannte „Rosa Parkzonen“. Diese sind für Schwangere und Frauen mit Kleinkindern reserviert.

Ebenfalls ab der Jahresmitte dürfen Roller und Kleinkrafträder mit einem Hubraum über 120 Kubikzentimeter auch auf Autobahnen fahren. Zudem dürfen Fahrräder, Kleinkrafträder und Motorräder dann auch Busspuren benutzen.

Die Bußgelder bei Parkzeitüberschreitung sind künftig gestaffelt: Ihre Höhe orientiert sich dann an der Dauer der Parkzeitüberschreitung.

Schweiz:

Bei Schäden, die in angetrunkenem, fahrunfähigem Zustand oder durch zu hohe Geschwindigkeit verursacht wurden, nimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung seit 2015 Rückgriff auf die Person, die den Unfall verursacht hat. Der Umfang richtet sich nach dem Verschulden und der finanziellen Leistungsfähigkeit dieser Person.

Noch ein Tipp zum Schluss: Achte im Ausland besonders darauf, Dich immer an die dort geltenden Bestimmungen und Tempolimits zu halten. Bußgelder können sehr teuer werden!

Hast Du spezielle Fragen zu Deinem Urlaubsland? Wir beantworten sie Dir gern. Mach gleich einen Termin aus und komm bei uns in der Fahrschule vorbei!