Saisonkennzeichen

In der kalten Jahreszeit fristen Motorräder, Roller und Co. hierzulande überwiegend ein trauriges Dasein. Eingemottet in den heimischen Garagen, harren die Maschinen sehnsüchtig dem Beginn der nächsten Saison. Aufgrund der witterungsbedingten saisonalen Nutzung ihrer Fahrzeuge, setzen viele Zweirad-Fans hierzulande auf das sogenannte Saisonkennzeichen. Dies lässt die Temperaturen zwar auch nicht schneller steigen, spart aber mitunter erhebliche Zeit und Geld. Ob und warum sich ein Saisonkennzeichen auch für Dich lohnt, verraten wir Dir im Folgenden!

Was ist ein Saisonkennzeichen?

Bei dem Saisonkennzeichen handelt es sich um eine für einen begrenzten Zeitraum gültige Kfz-Zulassung. Außerhalb dieses festgelegten Zulassungszeitraumes darf das entsprechende Fahrzeug dann nicht genutzt werden, im Gegenzug sinken dann aber die anteiligen Steuer- und Versicherungsabgaben.

Optisch unterscheidet sich das Saisonkennzeichen auf den ersten Blick kaum von einem gewöhnlichen Nummernschild. Erkennbar ist es lediglich an zwei, durch einen waagerechten Strich voneinander getrennten Zahlen am rechten Kennzeichenrand. Diese geben Auskunft über den gültigen Zulassungszeitraum, wobei die obere Zahl den Anfangs-, die untere Zahl den Endmonat der zulässigen Nutzung bedeutet. Die Kennung 04/10 sagt etwa aus, dass das Fahrzeug nur von April bis Oktober zugelassen ist.

Übrigens: Während das Saisonkennzeichen aus naheliegenden Gründen unter Motorradfahrern besonders weit verbreitet ist, profitieren davon auch Halter anderer, nicht ganzjährig genutzter Fahrzeugtypen wie Cabrios, Oldtimer und auch Wohnmobile.

Zulassungszeitraum

Der gültige Zulassungszeitraum ist frei wählbar, muss aber mindestens zwei und maximal elf Monate betragen. Die beantragte Zeitspanne beginnt dabei immer am ersten und endet am letzten Tag eines Monats, es gelten demnach immer nur ganze Monate. Eine Zulassung von Mitte April bis Mitte Oktober ist somit nicht möglich. Zusätzlich zu dem eigentlichen Nummernschild wird der Zulassungszeitraum auch im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) vermerkt.

Außerhalb des festgelegten Zeitraums – in der sogenannten Ruhephase – ist ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen nicht für den Verkehr zugelassen, d.h. Dir ist jegliche Nutzung gänzlich untersagt. Mit dem ersten Tag der Stilllegung musst Du das Fahrzeug deshalb für die gesamte Dauer der Ruhephase in einer Garage oder auf einem privaten Stellplatz abstellen. Die Unterbringung auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen oder am Straßenrand ist hingegen absolut Tabu! Bei Zuwiderhandlung drohen nicht nur empfindliche Bußgelder, auch der beitragsfreie Versicherungsschutz erlischt.

Einmal beantragt, lässt sich der Zulassungszeitraum nachträglich nicht mehr ändern. Wenn Du plötzlich feststellst, dass Du Dein Bike doch einen Monat mehr oder weniger fahren möchtest, musst Du Dich um ein neues Kennzeichen bemühen. Du solltest Dir also im Vorfeld gut überlegen, wann Du Deine Maschine tatsächlich nutzt. Besonders praktisch jedoch ist, dass sich der Zulassungszeitraum von Jahr zu Jahr automatisch erneuert. Somit ersparst Du Dir im Vergleich zu einer wiederholten An- und Abmeldung des Fahrzeugs lästige Behördengänge und Gebühren.

Beantragung

Ein Saisonkennzeichen kannst Du bei der örtlichen Zulassungsbehörde beantragen. Hierzu benötigst Du folgende Unterlagen:

  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
  • Aktuelle Meldebescheinigung in Form eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVb-Nummer mit Angabe des Saisonzeitraums)
  • Bescheinigung über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)

Für ein bereits zugelassenes Fahrzeug benötigst Du zudem das bisherige Kennzeichen, welches Du auf Wunsch behalten kannst. Die Prägung eines neuen Nummernschildes ist aber in jedem Fall erforderlich.

Wenn Du es nicht persönlich zur Zulassungsbehörde schaffst, kann die Anmeldung auch durch Dritte erfolgen. Hierfür braucht die von Dir beauftragte Person dann eine von Dir ausgestellte Vollmacht und eine Kopie Deines Ausweises oder Reisepasses. Wenn Du noch minderjährig bist, musst Du eine schriftliche Einverständniserklärung Deiner Eltern oder Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise vorlegen.

Kosten

Für die mit der Anmeldung fälligen Gebühren gibt es keine einheitliche Regelung, weshalb die Kosten für das Saisonkennzeichen je nach Zulassungsstelle variieren. Für die Zulassung musst Du mit einer Gebühr zwischen 27 und 30 Euro rechnen. Hinzu kommen noch die Kosten für die Prägung der Nummernschilder (zwischen 15 und 25 Euro). Die Bereitstellung eines Wunschkennzeichens schlägt bei Bedarf ebenfalls noch einmal mit rund zehn Euro zu Buche. Alles in allem solltest Du für ein Saisonkennzeichen mit Kosten in Höhe von rund 50 Euro kalkulieren.

Aber: Da sich die Gültigkeit des Saisonkennzeichens jährlich ohne Dein Zutun erneuert, musst Du diese Gebühren nur ein einziges Mal entrichten! Die An- und Abmeldung des Fahrzeugs hingegen stellt Dir die Zulassungsstelle jedes Mal in Rechnung.

Montage

Das Kennzeichen ist mit einem Winkel von bis zu 30° an der Maschine zu befestigen. Dabei sollte die Unterkante des Kennzeichens mindestens 30 cm über dem Boden liegen, die Oberkante maximal 120 cm. Zudem gilt gemäß der Beleuchtungspflicht, dass der Lichtkegel nicht nach hinten abstrahlen darf. Kleinkrafträder (Mopeds/Roller) sind von dieser Regelung ausgenommen.

Versicherung

Die Beiträge zur Kfz-Versicherung berechnen sich anteilig nur für die Monate, in denen Dein Fahrzeug auch zugelassen ist. Mit einem Saisonkennzeichen sind an dieser Stelle folglich große Einsparungen möglich. Sofern Du Dein Fahrzeug ordnungsgemäß abstellst, genießt Du auch während der gesamten Ruhephase vollen Versicherungsschutz. Hierfür musst Du lediglich die Nutzung einer Garage oder eines privaten bzw. angemieteten Grundstücks nachweisen. Wenn Du Dein Fahrzeug vorübergehend abmeldest, verzichtest Du auf jeglichen Versicherungsanspruch und haftest bei Beschädigungen oder Diebstahl selbst.

Viele Versicherungen bieten zudem vergünstigte Tarife bei eingeschränkten Zulassungszeiten. Wenn Du auf ein Saisonkennzeichen umsteigst, lohnt es sich in jedem Fall, verschiedene Optionen zu vergleichen und auch einen Anbieterwechsel in Erwägung zu ziehen.

Vor- und Nachteile auf einen Blick   

+ Vergünstigte Steuer- und Versicherungsabgaben

+ Voller Versicherungsschutz auch in der Ruhephase

+ Automatisierte Erneuerung der Zulassung von Jahr zu Jahr

- Einmalige Gebühren für Anmeldung und Nummernschilder in Höhe von etwa 50 Euro

- Unflexibles Modell, spontane Nutzung des Fahrzeugs nicht möglich

- Garage oder privater Stellplatz zwingend erforderlich

Für die, in den hiesigen Gefilden, nur in den warmen Monaten nutzbaren Zweiräder, ist das Saisonkennzeichen grundsätzlich eine perfekte Lösung, um während der kalten Jahreszeit Kosten zu sparen. Wenn Du bereits über eine private Parkmöglichkeit verfügst, kannst Du von der saisonalen Zulassung nur profitieren. Müsstest Du für die Ruhephase aber eigens eine Stellfläche anmieten, solltest Du die damit verbundenen Kosten erst einmal mit den potentiellen Einsparungen gegenrechnen, bevor Du Dich für ein Saisonkennzeichen entscheidest.

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